Energie- / Umwelttechnik

Erdüberlastungstag: Drei Erden haben wir nicht. Auch Thüringen ist beim Ressourcenschutz gefragt

Am 4. Mai ist Erdüberlastungstag. Deutschland hat dann seine erneuerbaren natürlichen Ressourcen für den Rest des Jahres aufgebraucht. Gegen diese Verschwendung fordert der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in seinem heute veröffentlichten Positionspapier von der Bundesregierung bis 2026 ein Ressourcenschutzgesetz mit verbindlichen Schutzzielen. Ein solches Gesetz muss sich auf Ressourcen wie Böden und Flächen, Acker- und Weideland, Fischgründe, Wald und Holz beziehen. Und gleichermaßen auf Baumaterialien wie Beton und Gips sowie Lithium und andere Metalle, die unter anderem für Elektronik und Batterien benötigt werden.

„In Thüringen beispielsweise wird nach wie vor in umfangreichem Ausmaß Naturgips abgebaut. Schon lange fordert der BUND Thüringen den Naturgipsausstieg bis spätestens 2045. Und das ist leider nur eines von viele Beispielen, wie natürliche Ressourcen über die Maße genutzt werden – mit dem Ergebnis des Verlustes einmaliger Landschaften wie dem Gipskarst. Hinzu kommen Beispiele wie die Erweiterung des Kalksteinabbaus bei Deuna, wo naturnahe Wälder für die Produktion eines klimaschädlichen Rohstoffs den Baggern zum Opfer fallen sollen“ betont Ron Hoffmann, Mitglied des Landesvorstands des BUND Thüringen.

Die Analyse zeigt, dass wir dringend verbindliche Ziele für den Schutz der Ressourcen benötigen. Aus Sicht des Umweltverbandes muss der Verbrauch in Deutschland als Zwischenziel bis 2030 um 50 Prozent im Vergleich zum derzeitigen Bedarf sinken. Dazu braucht es in fast allen Bereichen unseres Lebens deutlich weniger Verbrauch.

Neben der Kohleindustrie werden noch zahlreiche andere Branchen verschwinden, deutlich schrumpfen oder ganz neu aufgestellt werden müssen. Insbesondere die Automobil- und Chemieindustrie müssen sich neu aufstellen. Denn die Ziele erreichen wir nur mit weniger Autos, Straßenbaubetrieben und Tankstellen. Mit dem Wegfall ihres Hauptrohstoffes Erdöl braucht es auch in der Chemieindustrie weniger umweltschädliche Produkte, denn ein Ausweichen auf nachwachsende Rohstoffe ist nicht oder nur sehr begrenzt möglich.

Das Gute: Ein Ressourcenschutzgesetz und verbindliche -schutzziele können dabei helfen, diesen Wandel planbar zu gestalten. Andernfalls werden uns Klimakrise, Wasserknappheit und Artensterben bald zu viel radikaleren Maßnahmen zwingen.

„Initiativen wie der Thüringer Reparaturbonus sind ein erster Schritt in die richtige Richtung. Doch bedarf es noch deutlich mehr Anstrengungen seitens der Landesregierung, dem Thema Ressourcenverbrauch und vor allem dem Thema Ressourcenverschwendung, aktiv zu begegnen. Eine in Erstellung befindliche nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie allein wird dabei nicht ausreichen. Wir fordern die Landesregierung daher auf, rechtlich verbindliche Reduktionspfade festzulegen“ so Hoffmann weiter.

Weder auf nationaler noch internationaler Ebene gibt es bisher einen rechtlichen Rahmen, um den Ressourcenverbrauch zu verringern. Nicht einmal verbindliche Ziele sind formuliert. Dabei ist der Verbrauch für 90 Prozent des Wasserstresses und des Verlusts an biologischer Vielfalt verantwortlich, zudem für die Hälfte der globalen Treibhausgase. Auch werden die Ressourcen weltweit sehr ungleich in Anspruch genommen. Entsprechend ungleich verteilt sich der Schaden. Mit der Erarbeitung einer nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie hat sich die Bundesregierung auf den Weg gemacht, den Ressourcenverbrauch zu reduzieren. Dies kann aber nur der erste Schritt sein.

Forderungen des BUND:

  • Deutschlands Ressourcenverbrauch muss bis 2050 um 85 Prozent sinken – und bis 2030 um 50 Prozent
  • Ressourcenschutzgesetz bis 2026 nötig
  • Gesetzesinitiative der Bundesregierung für ein Ressourcenschutzgesetz in Form eines übergeordneten Stammgesetzes, das den Anwendungsbereich und die Grundsätze des Ressourcenschutzes festlegt, ohne dass alle bestehenden Regelungen in den einzelnen Fachgesetzen in ein Ressourcenschutz-Gesetzbuch umgeschrieben werden müssen. Das Ressourcenschutzgesetz muss messbare Schutzziele inklusive Bezugs- und Erreichungsjahr, Reduktionspfad, Monitoring, Sanktionen und Berichtspflichten verbindlich festschreiben.
  • Die Festlegung von zwei konkreten und verbindlichen Schutzzielen:
  • Verringerung des Verbrauchs von abiotischen Primärrohstoffen auf maximal sechs Tonnen pro Person und Jahr, gemessen in Total Material Consumption (TMC) bis 2050  
  • Verringerung des Verbrauchs biotischer Primärrohstoffe auf maximal zwei Tonnen pro Person und Jahr (in TMC bis 2050)

Siehe auch BUND-Positionspapier Ressourcenschutz

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