Erklärung der Rheinmetall AG zum Verfahren der Krauss-Maffei Wegmann GmbH & Co. KG gegen die Rheinmetall AG und Herrn Armin Papperger vor dem Landgericht München I Aktenzeichen 1 HK O 4322/23
Die Parteien sind sich bewusst, dass sie gerade in der aktuellen Situation (jede Partei einzeln und im Rahmen ihrer bestehenden Kooperationen auch gemeinsam) einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit unseres Landes und unserer Verbündeten leisten müssen.
Deshalb haben sich die Parteien um eine schnellstmögliche Beilegung des Streits bemüht, um zum Tagesgeschäft zurückkommen zu können.
Insoweit erklären wir in Abstimmung mit KMW klarstellend Folgendes:
Weder Herr Papperger noch die Rheinmetall AG wollten oder wollen mit den gerügten Äußerungen zum Ausdruck bringen, dass der Rheinmetall AG ausschließliche Rechte am Kampfpanzer Leopard 2A4 zustehen.
Auf Basis dieser Klarstellung konnte der Prozess einvernehmlich beendet werden.
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