Gastgewerbeumsatz real immer noch deutlich unter dem Vor-Corona-Niveau
Ganz oben auf der Agenda der Branche stehe deshalb die dauerhafte Geltung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Speisen in Restaurants. „Die sieben Prozent Mehrwertsteuer müssen bleiben“, betont der DEHOGA-Präsident.
Durch die massiven Einbußen in der Corona-Krise sei die Zahl der steuerpflichtigen Unternehmen in der Branche bereits von 222.400 im Jahr 2019 auf 186.600 zurückgegangen (Stand 2021, Destatis-Umsatzsteuerstatistik veröffentlicht im März 2023). „Damit verlor die Branche innerhalb von zwei Coronajahren 36.000 Unternehmen, ein Rückgang von 16,1 Prozent“, sagt Zöllick.
„Die öffentlichen Wohnzimmer der Republik dürfen nicht verschwinden“, warnt Zöllick. Die Pandemie habe gezeigt, wie wichtig die gastgewerblichen Betriebe für die Gesellschaft seien. „Unsere Restaurants und Cafés sind Orte des Zusammenkommens, des Genusses, der Kommunikation und für den sozialen Zusammenhalt wichtiger denn je.“ Für attraktive Innenstädte wie auch für lebenswerte ländliche Räume seien die Betriebe unverzichtbar.
Eine Steuererhöhung hätte fatale Folgen. „Nur mit den sieben Prozent ist es gelungen, die explodierenden Kosten bei Energie, Lebensmitteln und Personal zumindest teilweise aufzufangen“, erklärt Zöllick. „Bei einer Anhebung der Mehrwertsteuer müssten die Betriebe die Kostensteigerungen zwangsläufig 1:1 über höhere Preise an die Gäste weitergeben.“ Dies könne nicht gewollt sein. „Wir wollen, dass sich alle Gäste auch in Zukunft einen Gasthausbesuch leisten können. Die sieben Prozent für Speisen in der Gastronomie und damit die steuerliche Gleichbehandlung von Essen müssen bleiben.“
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