Bauen & Wohnen

Gebäudeenergiegesetz braucht echte soziale Abfederung – teure Verschärfungs-Spirale bei Energieeffizienzstandards muss beendet werden

Der Bundesrat hat heute zu den Plänen der Bundesregierung zum Heizungstausch im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) Stellung genommen. Die Länderkammer fordert unter anderem, den Quartieransatz im Gebäudeenergiegesetz umfassend zu verankern. Zudem hat sich Bundesbauministerin Klara Geywitz in dieser Woche mit Blick auf einen sinnvollen Klimaschutz im Gebäudebereich dafür ausgesprochen, die Energieeffizienzstandards für Wohngebäude nicht immer weiter nach oben zu schrauben.        

Dazu Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW:

„Es ist richtig und wichtig, dass der Bundesrat sich für die Verankerung eines umfassenden Quartieransatzes im Gebäudeenergiegesetz ausspricht. Denn die Klimaziele lassen sich nur dann auf sinnvolle und bezahlbare Weise erreichen, wenn wir den Scheuklappen-Blick von immer aufwändigeren und teureren Sanierungsmaßnahmen am Einzelgebäude auf einen umfassenden Blick der Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien in gesamten Wohnvierteln erweitern. Mit Technologieoffenheit muss dafür gesorgt werden, dass in den Quartieren jeweils die effizientesten Maßnahmen mit dem besten Kosten-Nutzen-Verhältnis zum Einsatz kommen können.

Im weiteren Verfahren rund um das GEG kommt es insbesondere darauf an, dass die tiefgreifende Transformation hin zu einem klimaneutralen Wohngebäudebereich sozial abgefedert wird – und zwar wirksam und gerecht. Aktuell stehen die sozial orientierten Wohnungsunternehmen und ihre Mieter hier vor einem ganz großen Fragezeichen, das eine riesige Verunsicherung und Furcht vor unbezahlbaren Kosten bedeutet. Mieter und Vermieter müssen bei der Förderung deshalb unbedingt den Eigentümern von privat genutztem Wohnraum gleichgestellt werden.

Klimaneutralität zu erreichen, bedeutet, die richtigen Weichen zu stellen. Deshalb begrüßen wir die Initiative von Bundesbauministerin Klara Geywitz zum Verlassen des eindimensionalen Festhaltens an immer höheren Effizienzstandards. Dies gilt gleichermaßen für den Neubau wie für die vorhandenen Wohnungsbestände in Deutschland. Wir brauchen einen Paradigmenwechsel! Ein EH-40-Standard für Mehrfamilienhäuser (MFH) als gesetzlicher Mindeststandard, wie vom Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium vorgesehen, gehört nicht dazu.

Ein nachhaltiger Neubaustandard muss aus wohnungswirtschaftlicher Sicht erstens einen möglichst geringen Primärenergiebedarf aufweisen, zweitens die EU-Taxonomie berücksichtigen, drittens robust sein – das heißt die erwarteten Energieverbräuche müssen eintreten –, viertens eine klimaneutrale Beheizung und Warmwasserbereitung erlauben, fünftens für breite Schichten der Bevölkerung bezahlbar und sechstens für die sozial orientierten Wohnungsunternehmen wirtschaftlich umsetzbar sein.“

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften.

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