Gesetzesentwurf zur kommunalen Wärmeplanung weist schwerwiegende Mängel auf
Als einer der wichtigsten Akteure in diesem Bereich muss die Wohnungswirtschaft dringend in die Prozesse einbezogen werden. Das ist bisher nicht der Fall. Allein um die künftigen Energienachfrage abschätzen zu können, müssen die Planungen der Wohnungsunternehmen bis 2045 zwingend einbezogen werden.
Laut dem Entwurf sollen Länder den Kommunen aufgeben dürfen, bestimmte Umsetzungsmaßnahmen zu ergreifen, darunter einen Anschluss- und Benutzungszwang. „Das lehnen wir ab. Wenn überhaupt, obliegt die Entscheidung allein der Kommune. Anschluss- und Benutzungszwänge sind allgemein nicht vertretbar, solange nicht angemessene Preise, Preistransparenz und eine Preiskontrolle garantiert werden“, sagt Gedaschko.
Beim Thema Datenverarbeitung sieht die Wohnungswirtschaft ebenfalls erheblichen Nachbesserungsbedarf. Die in den letzten 3 Jahren zu übermittelnden gebäudescharfen Daten begegnet keinen grundlegenden Bedenken. Diese Praxis ist bekannt etwa aus den Energieausweisen. Bei Mehrgeschosswohnungen ist ein Rückgriff auf den jeweiligen Mieter- und damit auch den individuellen Verbrauch kaum möglich.
Vorgesehen ist aber die Regelung , wonach aus jedwedem „öffentlichen Interesse“ die Energiedaten einschließlich personenbezogener Daten weitergegeben werden dürfen. „Das lehnen wir aufs Schärfste ab! Die Daten werden für die Kommunale Wärmeplanung erhoben und sollen dort auch vorgehalten und genutzt werden. Weitergegeben werden dürfen höchstens aggregierte, aber keine gebäudescharfen oder persönlichen Daten.“
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