Kompromiss zum Hinweisgeberschutzgesetz
„Ich begrüße es, dass der Vermittlungsausschuss einen Kompromiss zum Hinweisgeberschutzgesetz gefunden hat, der auch die Belange der Unternehmen berücksichtigt. So wurde nun immerhin auf die Pflicht zur Einrichtung eines anonymen Meldekanals verzichtet. Auch die neuen Anreize, die Meldung an eine interne Meldestelle zu bevorzugen, befürworte ich sehr.“
Dazu erläutert Jandura: „Es leuchtet jedem ein, dass Hinweise auf interne Verstöße besser zunächst intern untersucht werden: Eine externe Meldestelle wäre mit den teils komplexen internen Strukturen und Abläufen betroffener Unternehmen gar nicht vertraut. Es gilt entsprechende Hinweise eben auch effizient zu bearbeiten.“
Jandura stellt fest: „Die kurze Umsetzungsfrist von nur einem Monat ist realitätsfremd. Gerade angesichts des unübersichtlichen Gesetzgebungsverfahrens und der zahlreichen Änderungen, die noch kurzfristig erfolgt sind, brauchen die Unternehmen für die Umsetzung mehr Zeit.“
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