Lebensmittelverband sieht Einsatz eines Bürgerrats Ernährung kritisch
Der Lebensmittelverband Deutschland blickt der Berufung eines Bürgerrats Ernährung mit großer Skepsis entgegen.
Hauptgeschäftsführer Christoph Minhoff erklärt: "Das Grundgesetz sieht keine rätegestützten Entscheidungsprozesse vor! Die Ampel-Koalition unterminiert mit Rätestrukturen die Legitimation der Volksvertreter in der repräsentativen, parlamentarischen Demokratie. Auch das Verfahren lässt nicht das Ziel eines Erkenntnisgewinnes vermuten, sondern Scheinlegitimation für im parlamentarischen Prozess nicht durchsetzbare ideologische Positionen. Die Räte sollen einerseits aus 160 gezielt ausgewählten Personen, aber gleichzeitig aus vermeintlich repräsentativ ‚ausgelosten‘ Menschen bestehen. Schon dies zeigt die Willkür des Verfahrens. Uns erschließt sich weder, wie die Zahl 160 zustande kommt, noch, wie bei einer zufälligen Auslosung alle Ernährungs- und Lebensstile in ihrer tatsächlich prozentualen Ausprägung berücksichtigt werden sollen. Ebenso ist fraglich, wie ausgerechnet beim emotionalen Thema Ernährung eine ‚neutrale Person‘ diesen Bürgerrat führen soll, welche ‚Experten‘ derjenige beruft und wer überhaupt die Themen festlegt. Hier ist jedweder Manipulation Tür und Tor geöffnet. Es steht zu befürchten, dass die auch im Bereich der Ernährungsaktivisten bestehenden Netzwerke ihre Agenda auf neuem Wege durchzusetzen versuchen. Neben der Borchert-Kommission, der Zukunftskommission Landwirtschaft und der jüngst vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eingesetzten Kommission zur Entwicklung einer Ernährungsstrategie werden und wurden alle Aspekte des jetzt für einen ‚Ernährungsrat‘ gesetzten Themas bearbeitet. Es fehlt nicht an Erkenntnis, sondern an Umsetzung. Ernährung ist zudem ein Persönlichkeitsrecht. Der Staat hat nicht in die Kochtöpfe der Bürger hineinzuregieren. Ihren eigenen Willen drücken die 83 Millionen Verbraucher jeden Tag selbst an der Supermarktkasse aus. Hier zeigt sich verlässlich ‚Volkes Wille‘ und nicht in einer Paralleldemokratie der Ernährungsräte."
Hauptgeschäftsführer Christoph Minhoff erklärt: "Das Grundgesetz sieht keine rätegestützten Entscheidungsprozesse vor! Die Ampel-Koalition unterminiert mit Rätestrukturen die Legitimation der Volksvertreter in der repräsentativen, parlamentarischen Demokratie. Auch das Verfahren lässt nicht das Ziel eines Erkenntnisgewinnes vermuten, sondern Scheinlegitimation für im parlamentarischen Prozess nicht durchsetzbare ideologische Positionen. Die Räte sollen einerseits aus 160 gezielt ausgewählten Personen, aber gleichzeitig aus vermeintlich repräsentativ ‚ausgelosten‘ Menschen bestehen. Schon dies zeigt die Willkür des Verfahrens. Uns erschließt sich weder, wie die Zahl 160 zustande kommt, noch, wie bei einer zufälligen Auslosung alle Ernährungs- und Lebensstile in ihrer tatsächlich prozentualen Ausprägung berücksichtigt werden sollen. Ebenso ist fraglich, wie ausgerechnet beim emotionalen Thema Ernährung eine ‚neutrale Person‘ diesen Bürgerrat führen soll, welche ‚Experten‘ derjenige beruft und wer überhaupt die Themen festlegt. Hier ist jedweder Manipulation Tür und Tor geöffnet. Es steht zu befürchten, dass die auch im Bereich der Ernährungsaktivisten bestehenden Netzwerke ihre Agenda auf neuem Wege durchzusetzen versuchen. Neben der Borchert-Kommission, der Zukunftskommission Landwirtschaft und der jüngst vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eingesetzten Kommission zur Entwicklung einer Ernährungsstrategie werden und wurden alle Aspekte des jetzt für einen ‚Ernährungsrat‘ gesetzten Themas bearbeitet. Es fehlt nicht an Erkenntnis, sondern an Umsetzung. Ernährung ist zudem ein Persönlichkeitsrecht. Der Staat hat nicht in die Kochtöpfe der Bürger hineinzuregieren. Ihren eigenen Willen drücken die 83 Millionen Verbraucher jeden Tag selbst an der Supermarktkasse aus. Hier zeigt sich verlässlich ‚Volkes Wille‘ und nicht in einer Paralleldemokratie der Ernährungsräte."
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Der Lebensmittelverband Deutschland e. V. ist der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft. Ihm gehören Verbände und Unternehmen der gesamten Lebensmittelkette "von Acker bis Teller", aus Landwirtschaft, Handwerk, Industrie, Handel und Gastronomie an. Daneben gehören zu seinen Mitgliedern auch private Untersuchungslaboratorien, Anwaltskanzleien und Einzelpersonen.
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