Mitteilungen aus Bildung und Wissenschaft – Nachhaltigkeit in Kliniken
Im November 2022 hat die EU eine Richtlinie (CSRD) gebilligt, die den Kreis der Unternehmen, die einen Nachhaltigkeitsbericht aufstellen müssen, deutlich erweitert. Entscheidend dabei ist die zukünftige externe inhaltliche Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts, er wird damit ähnlich wichtig wie der Finanzbericht.
Die geforderten Nachhaltigkeitsinformationen sind zukünftig ausschließlich als Anlage im Lagebericht zu veröffentlichen und vom Wirtschaftsprüfer zu testieren, wodurch die Verbindung von finanziellen und nicht finanziellen Berichtsaspekten verstärkt werden soll.
Die Berichtspflicht für große Unternehmen gilt ab 2025. Der Nachhaltigkeitsbericht muss erstmals im Jahresabschluss am 31. Dezember 2025 enthalten sein.
Zuvor muss hierfür eine Strategie mit Zielen, Maßnahmen und Aufgaben ausgearbeitet und umgesetzt werden. Erst dann kann ein aussagekräftiges Reporting erfolgen. Zusätzlich ist kontinuierlich der eigene Status festzustellen.
Unsere digitalen Methoden und Instrumente können Ihnen hierbei helfen.
Mit dem ZielManager schaffen Sie die Voraussetzung, ein komplett fertiges Set aus Zielen und Indikatoren zu generieren, dieses individuell zu verändern und mit eigenen Maßnahmen und Aufgaben zu erweitern. Sie können Zielwerte dokumentieren und werden automatisch daran erinnert. Übersichtliche Reports mit Ampelsystemen und Kommentaren zeigen die Zielerreichung und Gründe für Nicht-Erreichen auf.
Die mehrfach ausgezeichneten ClipMed Software-Tools bieten Ihnen individuelle Lösungen, um die kommenden Herausforderungen im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichtserstattungspflicht zu meistern.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
"Wir ermutigen Einrichtungen im Gesundheitswesen, ein systematisches Workflow-Management zur Routine zu machen, um Zeit zu sparen und Verschwendung zu vermeiden, indem wir eine engagierte Kommunikation führen und die Akteure motivieren, ihre Kompetenzen erfolgreich weiterzubilden."
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