Bautechnik

Tariftreue nachweisen

Die Einhaltung fairer Arbeitsbedingungen liegt im öffentlichen Interesse und im Interesse der einzelnen Beschäftigten. Insofern liegt es nahe, dass öffentliche Aufträge nur an Unternehmen vergeben werden, die nach Tarif entlohnen. Im Koalitionsvertrag ist folglich vereinbart, die Vergabe öffentlicher Aufträge davon abhängig zu machen, dass Firmen nach Tarif bezahlen. „Zur Stärkung der Tarifbindung wird die öffentliche Auftragsvergabe des Bundes an die Einhaltung eines repräsentativen Tarifvertrages der jeweiligen Branche gebunden, wobei die Vergabe auf einer einfachen, unbürokratischen Erklärung beruht“, heißt es darin.

Der Entwurf des Bundestariftreuegesetzes sieht vor, dass künftig öffentliche Aufträge des Bundes nur an Unternehmen vergeben werden, die sich und eventuelle Nachunternehmen zur Einhaltung von branchenspezifischen Mindestarbeitsbedingungen verpflichten.

Fraglich ist nur, wie die Unternehmen dieses nachweisen können. Denn es sollte vermieden werden, dass das Bundestariftreuegesetz zu einem Bürokratiemonster wird.

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Belastungen gerade der Baubetriebe in Deutschland muss dabei das Hauptaugenmerk auf einer Entbürokratisierung liegen.

Erfreulich ist deshalb, dass die Möglichkeit von Präqualifikationsverfahren vorgesehen ist, mit denen Unternehmen nachweisen können, dass sie alle Vorgaben einhalten. Um die Eignungsprüfung für öffentliche Bauaufträge unbürokratischer zu gestalten, bietet sich hierbei die Integration des Präqualifikationsverfahren für die Bauwirtschaft an

Die Regeln für öffentliche Bauaufträge in der VOB/A fordern, dass vor Auftragsvergabe die Fachkunde, die Leistungsfähigkeit und die Zuverlässigkeit des Unternehmens von der Vergabestelle zu prüfen sind. Um diese sogenannte Eignungsprüfung so unbürokratisch wie möglich zu gestalten, haben die betroffenen Bundesministerien, die Länder, die kommunalen Spitzenverbände, die Verbände der Bauwirtschaft und die IG BAU im Jahr 2006 das Präqualifikationsverfahren für die Bauwirtschaft eingeführt. Kern dieses Verfahrens ist, dass unabhängige überwachte Stellen die notwendigen Bescheinigungen der Unternehmen sammeln und für alle öffentlichen Auftraggeber in einer über das Internet erreichbaren Datenbank tagesaktuell vorhalten.

Dieses Verfahren stellt sicher, dass Bewerber für öffentliche Bauaufträge die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt haben, bei der Berufsgenossenschaft angemeldet und im Berufsregister eingetragen sind. Auch eine Auflistung der in den letzten drei Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen müssen Unternehmen einreichen.

Im Ergebnis sind bei einem präqualifizierten Bauunternehmen all die oben genannten wichtigen Voraussetzungen erfüllt und von den Vergabestellen einfach und unbürokratisch über die Datenbank jederzeit abrufbar. Das Präqualifizierungsverfahren der Bauwirtschaft ist etabliert und hat sich seit knapp zwei Jahrzehnten bewährt. Die Integration in die geplante Tariftreueregelung des Bundes wäre ein Volltreffer.

Aber auch ein weiterer Vorteil wäre gegeben: Durch die Einbindung dieses Verfahrens in die geplante Tariftreueregelung des Bundes könnten Arbeitnehmer leichter ihre Ansprüche auf Tariflöhne geltend machen, da die Liste der präqualifizierten Unternehmen in der oben erwähnten Datenbank öffentlich einsehbar ist. Arbeitnehmer könnten sich bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche hierauf berufen.

Im Ergebnis gewährleistet eine Kombination aus dem bereits seit vielen Jahren bestehenden und bewährten Präqualifikationsverfahren der Bauwirtschaft eine passgenaue Lösung zur Erreichung einer einfachen und unbürokratischen Erklärung zur Tariftreue. (vs)

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