Tödlicher Handy-Unfall in der Badewanne – Aktion Das sichere Haus (DSH) warnt vor dem Aufladen im Nassen
„Angeschlossene Elektrogeräte wie Handys, Laptops oder Föne dürfen in der Badewanne nicht benutzt werden. Fällt das Gerät ins Badewasser, droht ein lebensgefährlicher Stromschlag“, sagt Dr. Susanne Woelk, Geschäftsführerin der Aktion Das sichere Haus (DSH), Hamburg. Akkubetriebene Handys stellen aufgrund ihrer niedrigen Spannung keine Gefahr dar, solange sie nicht in der Badewanne aufgeladen werden.
Handys mit Schutzklasse IP67 oder IP68. Outdoor-Handys
Im Handel gibt es staub- und wasserdichte Handys. Sie sind mit dem Hinweis „Schutzklasse IP67“ oder „Schutzklasse IP68“ gekennzeichnet. IP67 bedeutet, dass das Handy „staubdicht“ ist und „Schutz gegen zeitweiliges Untertauchen“ bietet. Die Schutzklasse IP68 ist ebenfalls staubdicht und bietet darüber hinaus „Schutz gegen dauerndes Untertauchen“. Auch viele, aber eben nicht alle Outdoor-Handys und Outdoor-Laptops sind gegen Staub und Wasser geschützt. Hier heißt es: Genau in die Betriebsanleitung schauen.
Aktion DAS SICHERE HAUS e.V. (DSH)
Holsteinischer Kamp 62
22081 Hamburg
Telefon: +49 (40) 298104-61
Telefax: +49 (40) 298104-71
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