Weltweiter Tag der Genitalen Selbstbestimmung am 7. Mai
Das „Kölner Urteil“ hatte 2012 auch Jungen das Recht auf genitale Selbstbestimmung zugesprochen, indem es eine medizinisch nicht-indizierte Vorhautentfernung („Beschneidung“) eines Jungen als eine strafbare Körperverletzung bewertete. Inzwischen ist der 7. Mai längst weltweit zu einem Symbol für die Selbstbestimmungsrechte des Kindes unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion und Tradition geworden.
Inhaltlicher Schwerpunkt in diesem Jahr:GENITALE SELBSTBESTIMMUNG in der Kunst
Die Auseinandersetzung mit Zwangseingriffen bzw. Genitalverstümmelung an Kindern ist in aller Regel unangenehm – ganz gleich, wie sachlich Fakten vorgetragen werden. Doch mit künstlerischen Mitteln findet sich oft ein Weg, auch unaussprechlichen Themen Gestalt zu verleihen und Menschen unmittelbarer und nachhaltiger zu erreichen, als Aufklärungskampagnen es je leisten könnten.In Film, Literatur, Theater, Malerei, Bildhauerei und Fotografie ist Genitale Selbstbestimmung schon lange und zunehmend ein Thema. Besonders die Perspektiven der betroffenen Personen finden sich hier wieder.Der WWDOGA 2023 hat sich zum Ziel gesetzt, diese Kunstwerke in einem virtuellen Raum zu versammeln und zu präsentieren.
Am 7. Mai ist ab 11:15 Uhr ein Live-Stream mit zahlreichen Beiträgen geschaltet, u.a. von
- Silvia Breher (CDU, MdB)
- Tessa Ganserer (Bündnis 90/Die Grünen, MdB)
- Ulrike Bahr (SPD, MdB)
- Dr. Arn Sauer (Bundesstiftung Gleichstellung)
- Lilith Raza (SOFRA – Queer Migrants e. V.)
- Gislinde Nauy (TERRE DES FEMMES e. V.)
- Victor Schiering (MOGiS e. V. – Eine Stimme für Betroffene)
- David Smith (15 Square, UK)
- Ephraim und Manasseh Seidenberg (prepuce.ch, Schweiz)
- David Balashinsky (GALDEF, USA)
und Vertretungen von Organisationen aus Österreich, Dänemark, Australien und Finnland. Auch die zentrale Kundgebung in Köln am 7. Mai um 12:00 Uhr auf dem Alter Markt wird live auf diesem Stream übertragen. Die Forderungen des WWDOGA lauten:
- Einhaltung und Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention Art. 2 (Schutz vor Diskriminierung), Art. 3 (Vorrang des Kindeswohls) und Art. 24, Absatz 3 (Abschaffung schädlicher Bräuche)
- Gesetzesinitiativen weltweit, die den Schutz aller Kinder unabhängig vom Geschlecht vor nicht-therapeutischen Genitaloperationen vorsehen
- Schutz von Kindern mit atypischen körperlichen Geschlechtsmerkmalen vor medizinisch nicht notwendigen Genitaloperationen und weiteren Eingriffen
- Sofortiger Stopp der Massenbeschneidungen von Jungen im Rahmen angeblicher HIV-Prävention in afrikanischen Ländern
- Öffentliche Forschung und Aufklärung zu den Folgen von nicht-therapeutischen Genitaloperationen an Kindern in ihren unterschiedlichen Formen und sozialen Kontexte
Prof. Dr. Godula Kosack, Vorstandsvorsitzende von TERRE DES FEMMES e.V.: „Jedes Kind auf der Welt hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit. TERRE DES FEMMES setzt sich seit 42 Jahren dafür ein, dass Mädchen vor der furchtbaren Praktik der weiblichen Genitalverstümmelung bewahrt werden. Unsere Partner-NGOs in Sierra Leone und Burkina Faso leisten unermüdliche Aufklärungsarbeit, und auch in Europa arbeitet TERRE DES FEMMES dafür, dass Fachkräfte wissen, wie Mädchen geschützt werden können. Wir wollen den tausenden Betroffenen in Deutschland eine Stimme geben und für ihre Belange eintreten. Nur gemeinsam können wir weibliche Genitalverstümmelung abschaffen – machen Sie mit!“
Victor Schiering, Vorsitzender MOGiS e. V. – Eine Stimme für Betroffene: „Nicht-therapeutische Zwangseingriffe an Genitalien von Kindern verursachen Leid, jeden Tag, überall auf der Welt. Patriarchale Strukturen machen dieses Leid unsichtbar, werden aber zunehmend von mutigen persönlichen Zeugnissen durchbrochen. Dänemark behandelte 2021 erstmals weltweit in einem Parlament ein generelles Mindestalter von 18 Jahren für nicht-therapeutische Genitaleingriffe. Es geht voran! Der WWDOGA bringt jährlich Betroffene aus unterschiedlichen Kulturkreisen zusammen. Dieser Tag feiert die Werte Selbstbestimmung, das Recht auf Körperliche Unversehrtheit und Respekt vor Verschiedenheit eines jeden Menschen.“
Angela Schütze-Buchholz, Vizepräsidentin des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ): „Wie alle pädiatrischen Verbände in Deutschland empfehlen auch wir, eine Beschneidung, die medizinisch nicht notwendig ist, nur in einem Alter vorzunehmen, in dem die betroffene Person einwilligungsfähig ist. Es ist unsere ärztliche Pflicht und vor allem unsere Verantwortung, über Risiken und mögliche Langzeitfolgen aufzuklären, die mit dem Eingriff verbunden sind. Die betroffene Person muss in der Lage sein, diese Aufklärung zu verstehen und eine etwaige Entscheidung bewusst zu treffen. Bis dahin muss das Recht eines jeden Kindes auf körperliche Unversehrtheit und körperliche Selbstbestimmung gewahrt werden.“
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