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Arbeitgeber lassen Streiks zeitweilig verbieten; Gewerkschaft NGG: „Arbeitgeber gießen Öl ins Feuer!“

Heute hat das Arbeitsgericht Hamburg auf Antrag des Bundesverbands der Süßwarenindustrie (BDSI) in drei Tarifgebieten der deutschen Süßwarenindustrie (Ost (außer Berlin-West), Rheinland-Pfalz/Saarland und Baden-Württemberg) Streiks der Gewerkschaft NGG zeitweilig untersagt.

Zur heutigen Entscheidung des Arbeitsgerichts Hamburg erklärt Freddy Adjan, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft NGG:

„Mit seinem Verbotsantrag hat der BDSI Öl ins Feuer gegossen. Dass die Arbeitgeber lieber teure Anwälte in die Spur schicken, als endlich faire Löhne zu zahlen, wird die Stimmung in den Betrieben weiter anheizen. Wir respektieren die Entscheidung des Gerichts, halten sie aber für falsch und legen Berufung ein. Bis zur endgültigen juristischen Klärung werden wir unsere Streikaktivitäten in den Bundesländern und Betrieben, die nicht von der heutigen Entscheidung betroffen sind, ausweiten. Wenn im Osten und im Südwesten vorerst nicht gestreikt werden kann, lassen die Kolleginnen und Kollegen im Westen, Norden und Süden ihre Streikwesten einfach umso länger an. Allein in der kommenden Woche werden mehrere Tausend Beschäftigte auf die Straße gehen. Es geht in dieser Tarifauseinandersetzung um die Löhne aller 60.000 Beschäftigten der Branche in Deutschland. Sie sind jetzt umso entschlossener, ihre Forderungen durchzusetzen!

Einmal mehr haben die Arbeitgeber und insbesondere der Bundesverband der Süßwarenindustrie gezeigt, dass sie weder Fingerspitzengefühl, noch Verständnis für die wirtschaftliche Not der Menschen haben, die ihre Produkte herstellen. Während sie Umsatzrekorde feiern, wissen viele Arbeitnehmer*innen angesichts der extremen Preissteigerungen der vergangenen Monate längst nicht mehr, wie sie ihre Rechnungen bezahlen sollen.“

Am 22. Juni 2023 werden die Tarifverhandlungen zwischen der Gewerkschaft NGG und dem Bundesverband der Süßwarenindustrie in Hamburg fortgesetzt. In bisher zwei Tarifverhandlungen konnte keine Einigung über einen neuen Tarifvertrag erzielt werden.

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