Bildung & Karriere

Bestandslehrkräfte im System halten – statt neuer Experimente in der Lehrerbildung: Staatsexamen wieder einführen

.

  • Alternative, berufsbegleitende Zugänge zum grundständigen Lehramtsstudium ermöglichen, Vorbild Sachsen mit Berufsbegleitendem Qualifizierungsprogramm für Lehrkräfte (BQL)
  • Lehrerbildung durch Umstieg auf Staatsexamen verkürzen
  • Keine Umstellung auf ein duales Lehramtsstudium
  • Keine Verbeamtung von „Bachelorlehrkräften“

Angesichts des fortschreitenden Lehrkräftemangels sieht der Deutsche Philologenverband (DPhV) unmittelbaren Handlungsbedarf, um das deutsche Bildungssystem zukunftssicher aufzustellen. Mit Blick auf die gerade tagende Kultusministerkonferenz (KMK) sagte die Bundesvorsitzende, Prof. Dr. Susanne Lin-Klitzing: „Wir müssen dem Lehrkräftemangel gleichermaßen entschlossen wie qualitätssichernd entgegentreten!“ Der DPhV verweist dabei auf folgende Maßnahmen:

  1. Gerade die Bestandslehrkräfte, die qualifiziert unterrichten können und dies seit Jahren tun, müssen im Dienst gehalten, befördert und entlastet werden, damit sie nicht vorzeitig in den Ruhestand gehen. 
  2. In dieser äußerst schwierigen Situation müssen auch zusätzliche, alternative, berufsbegleitende Zugänge zum grundständigen Lehramtsstudium geschaffen werden. Ziel solcher Maßnahmen muss stets eine Qualifikation auf dem Niveau eines Masterabschlusses oder eines Staatsexamens mit anschließendem Referendariat sein. Das evaluierte Berufsbegleitende Qualifizierungsprogramm für Lehrkräfte in Sachsen (BQL) stellt beispielsweise eine zielführende, etablierte Möglichkeit dar, um die zahlreichen nicht grundständig ausgebildeten Lehrkräfte auf hohem qualitativen Niveau nachzuqualifizieren. Statt jetzt erratisch an der Lehrerbildung herumzuexperimentieren und z.B. auf „duale“ Lehramtsstudiengänge umzustellen, spricht sich der DPhV entschieden dafür aus, in der Lehrerbildung bereits Bewährtes in dieser Krise stark zu machen. Analog zum BQL sind daher Voraussetzungen für ein berufsbegleitendes Verfahren zum Erwerb einer einem Lehramt gleichgestellten Qualifikation für das Gymnasium:
  • Beschränkung auf Mangelfächer und Mangelbereiche
  • universitärer Abschluss (Staatsexamen, Master oder Diplom), aus dem sich mindestens ein Fach bzw. eine Fachrichtung ableiten lässt; ein Bachelorabschluss genügt weder für eine gymnasiale Lehrbefähigung in der Sekundarstufe I noch in der Abiturstufe
  • Verpflichtung zu einem universitären berufsbegleitenden Studium für ein zweites Fach bei Vorliegen der Ableitung nur eines Faches vor Abschluss des Arbeitsvertrages
  • verpflichtender, mindestens zweijähriger berufsbegleitender Vorbereitungsdienst (Referendariat) mit abschließender Prüfung
  • Qualifizierung durch ein Studienseminar, bevor Abnahme des Abiturs möglich ist

    3. Um die benötigten Kapazitäten zu schaffen, muss die berufsbegleitende Qualifizierung sowie die Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften in das reguläre Deputat von Hochschullehrenden neu eingerechnet werden.
    4. Die Einführung des BA/MA-Lehramtsstudiums hat die Studiendauer insgesamt verlängert. Die – aus Qualitätsgesichtspunkten sehr zu bemängelnde – Kürzung des Referendariats kann diese Verlängerung nicht ausgleichen, stattdessen kommt es aufgrund mangelnder Kapazitäten und nicht abgestimmter Termine häufig sogar zu Wartezeiten für die angehenden Lehrkräfte. Das BA/MA-System verschärft den Mangel also. Der DPhV fordert zu einer Rückkehr zum Staatsexamen im Rahmen einer schulartspezifischen Lehramtsausbildung auf. Damit wird das Studium der verschiedenen Lehrämter zum einen verkürzt und zum anderen in eine bewährte, qualitätssichernde Struktur zurückgeführt.
    5. Die polyvalente Lehrerbildung mit BA/MA-Abschluss provoziert durch den Bachelor-Abschluss zudem einen vorzeitigen Einsatz von angehenden Lehrkräften im regulären Schuldienst, so wie Brandenburg es vormacht. Dies ist für alle Beteiligten unzumutbar: Die „Bachelorlehrkräfte“ müssen fachlich, pädagogisch und didaktisch unvollständig vorbereitet unterrichten, während Schülerinnen und Schüler mit Bachelorlehrkräften konfrontiert sind, die sie nicht in der Weise fördern und fordern können, wie dies vollständig ausgebildete Lehrkräfte könnten. Bestandslehrkräfte werden durch den Einsatz von „Bachelorlehrkräften“ zudem übermäßig durch Eingliederung und Betreuung belastet. 

Über Deutscher Philologenverband

Der Deutsche Philologenverband (DPhV) ist die Dachorganisation der Philologenverbände der Bundesländer. Die Mitglieder sind Lehrkräfte an Gymnasien und anderen Bildungseinrichtungen, die zum Abitur führen, sowie Lehr­beauftragte an den Hochschulen, vornehmlich in der Lehrerbildung. Der Verband wurde 1903 in Halle gegründet und organisiert zurzeit 90.000 Einzelmitglieder in 15 Landesverbänden. Er unterstützt die Zusammenarbeit mit Lehrerverbänden im In- und Ausland und ist Mitglied im „dbb beamtenbund und tarifunion“ und im Deutschen Lehrerverband (DL).

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutscher Philologenverband
Friedrichstr. 169/170
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 4081-6781
Telefax: +49 (30) 4081-6788
http://www.dphv.de

Ansprechpartner:
Friedrich Pohl
Pressesprecher
Telefon: +49 (30) 408167-89
Fax: +49 (30) 408167-88
E-Mail: friedrich.pohl@dphv.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel