Medien

Bundeskriminalamt und Medienanstalten arbeiten bundesweit im Kampf gegen Hassrede zusammen

Dem Kampf gegen Hassrede und strafbare Inhalte im Netz kommt höchste Bedeutung zu. Um diesem besorgniserregenden Phänomen effizienter entgegenzutreten, intensivieren die föderale Medienaufsicht (Landesmedienanstalten) und das Bundeskriminalamt (Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet beim Bundeskriminalamt, ZMI BKA) ihre Zusammenarbeit. Ab sofort können alle Medienanstalten in Deutschland Verdachtsfälle von strafrechtlich relevanter Hassrede an die ZMI BKA melden. Damit arbeiten die Medienanstalten gemeinsam mit polizeilichen/justiziellen Landes- und Bundesbehörden für ein demokratischeres Netz.

Gewährleistung einer effektiven Strafverfolgung durch ZMI BKA und Polizeien der Länder – Durchsetzung des Medienrechts bei den Medienanstalten

Im Rahmen dieser Kooperation prüft die ZMI BKA die von ihren Partnern angelieferten Meldungen hinsichtlich einer strafrechtlichen Relevanz sowie möglicher Gefährdungsaspekte, stellt nach Möglichkeit den mutmaßlichen Verfasser fest und übermittelt im Erfolgsfall den Sachverhalt an die örtlich zuständigen Strafverfolgungsbehörden in den Bundesländern, die in der Folge die weiteren Ermittlungen durchführen. Die Medienanstalten übernehmen ihrerseits die Durchsetzung des Verbreitungsverbots von strafrechtlich relevanten und jugendgefährdenden Inhalten in sozialen Netzwerken oder Telemedienangeboten.

Bundes- und Landesbehörden, Strafverfolgung und Medienaufsicht arbeiten zusammen – ein Erfolgsmodell, das jetzt ausgeweitet wird.

„Gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern kann es uns gelingen, einer zunehmenden Verrohung der Kommunikation im Netz wirksam entgegenzuwirken und eine konsequente Strafverfolgung der dort begangenen strafbaren Hassrede zu gewährleisten. Bis heute haben diese mehr als 8.000 Meldungen übermittelt, die im BKA geprüft wurden, um eine Strafverfolgung in den Ländern zu ermöglichen. Das macht deutlich, dass die Kooperation zwischen den Medienanstalten und dem BKA ein erfolgsversprechendes Modell zur Bekämpfung von Hass und Hetze im Netz darstellt. Mit dem Ausbau der ZMI setzen wir zudem eine zentrale Forderung des Aktionsplans gegen Rechtsextremismus des Bundesinnenministeriums zur ganzheitlichen Bekämpfung von Hetze im Internet um“, so BKA-Präsident Holger Münch zur Kooperation der ZMI BKA mit den Medienanstalten.

„Wer Hass und Hetze im Internet verbreitet, der muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Deshalb setzen wir uns gemeinsam für ein sicheres Internet, einen respektvollen Umgang und mehr Demokratie im Netz ein. Im Zuge dessen ist es ein wichtiger Schritt, dass das Bundeskriminalamt, die Landesbehörden und die Medienanstalten ihre Zusammenarbeit im Vorgehen gegen Hasskriminalität im Netz verstärken“, sagt Prof. Christian Krebs, Direktor der Niedersächsischen Landesmedienanstalt, zur Ausweitung der Zusammenarbeit zwischen dem BKA und den Medienanstalten.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Niedersächsische Landesmedienanstalt
Seelhorststraße 18
30175 Hannover
Telefon: +49 (511) 28477-0
Telefax: +49 (511) 28477-36
http://www.nlm.de

Ansprechpartner:
Natalia Müller
Telefon: +49 (511) 28477-12
E-Mail: mueller@nlm.de
Annika Vogel
Ref. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (511) 28477-12
Fax: +49 (511) 28477-36
E-Mail: vogel@nlm.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel