Bundesnetzagentur legt Verlauf für den ersten Teil der Ultranet-Stromleitung fest
Der Planfeststellungsbeschluss kann vom 24.07.2023 bis zum 07.08.2023 an verschiedenen Auslegungsstellen in den von der Trasse betroffenen Gemeinden eingesehen werden. Weitergehende Informationen werden in den örtlichen Tageszeitungen, im Amtsblatt der Bundesnetzagentur sowie auf der Internetseite unter www.netzausbau.de/vorhaben2-a1 bekannt gegeben.
Mit dem heutigen Planfeststellungsbeschluss aktualisiert die Bundesnetzagentur die Netzausbauprognose zum Stand und den erwarteten Fortschritten ihrer Genehmigungsverfahren um 28 Kilometer genehmigte Leitungen. Die Übersicht wird auch künftig aktualisiert, sodass die Fortschritte beim Netzausbau nachvollzogen werden können. Sie ist unter www.netzausbau.de/netzausbauprognose veröffentlicht.
Hintergrund
Die als „Vorhaben 2“ bezeichnete und von den Vorhabenträgern unter dem Projektnamen „Ultranet“ geführte Stromleitung dient der Erhöhung der Übertragungskapazität vom windstarken Norden Deutschlands in das verbrauchsstarke Baden-Württemberg.
Die Amprion und die TransnetBW realisieren die insgesamt rund 340 Kilometer lange Stromleitung als Gemeinschaftsprojekt. Die Amprion plant und realisiert dabei die sechs nördlichen Abschnitte von Osterath bis zum Punkt Wallstadt, die Transnet BW ist für den Abschnitt vom Punkt Wallstadt bis zum Netzverknüpfungspunkt in Philippsburg zuständig. Alle Abschnitte werden von der Bundesnetzagentur planfestgestellt.
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