Familie & Kind

Das BTHG und die Kinder- und Jugendhilfe – Unterstützung für die Praxis

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. beschließt Empfehlungen zur Umsetzung der zweiten Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) für öffentliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe.

Seit die zweite Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Kraft getreten ist, stellen sich für die Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe in der fachlichen und rechtlichen Praxis viele Umsetzungsfragen. Diese sind Rehabilitationsträger für Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung und damit gebunden an das durch das BTHG reformierte SGB IX. Die aktuellen Empfehlungen des Deutschen Vereins bieten Orientierung bei der Erfüllung dieser komplexen Aufgabe.

„Damit wollen wir die Praxis unterstützen, noch besser den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen gerecht zu werden. Zudem werden die Verbesserungsvorschläge in Bezug auf die bevorstehende Zusammenführung von Kindern mit und ohne Behinderung unter dem Dach des SGB VIII auch dem Gesetzgeber eine Hilfestellung sein“, sagt die Präsidentin des Deutschen Vereins, Dr. Irme Stetter-Karp.

Ziel soll eine konstruktive Zusammenarbeit aller Beteiligten sein, damit die Veränderungen effektiv angenommen werden. Unterstützt wird das Verwaltungshandeln der öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe in Bezug auf die verbindlich gewordenen, verfahrensrechtlichen Regelungen der Eingliederungshilfe. Es ist auch zu erwarten und teils zu hoffen, dass der an einigen Stellen bestehende Klarstellungs- und Verbesserungsbedarf von gerichtlicher und/oder gesetzlicher Seite behoben wird.

Die „Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zur Erfüllung der Aufgaben der öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe bei der Umsetzung der Reformstufe 2 des Bundesteilhabegesetzes (BTHG)“ können Sie abrufen unter: https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2023/dv-2-22_bthg_kinder_und_jugendhilfe.pdf

Über Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen Anbieter sozialer Dienste und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation sowie der Migration und Integration. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.
Michaelkirchstraße 17/18
10179 Berlin-Mitte
Telefon: +49 (30) 62980-0
Telefax: +49 (30) 62980-150
http://www.deutscher-verein.de

Ansprechpartner:
Josefin Heddrich
Telefon: +49 (30) 62980-627
Fax: +49 (30) 62980-9627
E-Mail: josefin.heddrich@deutscher-verein.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel