Die dienstliche Wegstreckenentschädigung bei Nutzung des privaten KFZ gerecht bemessen!
Folgendes wird gefordert:
– Erhöhung der Wegstreckenentschädigungen generell um 30 Prozent und der Tagegelder um 50 Prozent, was je nach Anerkennungssatz eine Anhebung zwischen 8 und 11 Cent bedeutet.
– Dienstlich veranlasste Fahrten von Anwärterinnen und Anwärtern sollen als mit triftigem Grund anerkannt und somit finanziell gleichgestellt werden.
– Berechnung der tatsächlich gefahrenen Kilometer, statt der Gesetzentwurfs-Berechnung erst ab der Dienststelle.
Die DSTG Rheinland-Pfalz fordert die Landesregierung auf diesen Antrag zu übernehmen, damit eine gerechte Entschädigung erfolgt und gleichzeitig auch die Arbeit des Außendienstes wertgeschätzt wird. Die Wegstreckenentschädigung wird auch Thema in der öffentlichen Veranstaltung beim 24. Steuer-Gewerkschaftstag der DSTG Rheinland-Pfalz am 04.07.2023 in der Rhein-Mosel-Halle in Koblenz sein.
Deutsche Steuer-Gewerkschaft Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.
Eckelstr. 6
67655 Kaiserslautern
Telefon: +49 (631) 3609288
Telefax: +49 (631) 3609289
http://www.dstg-rlp.de
Landesvorsitzender
Telefon: +49 (631) 3609-288
E-Mail: info@dstg-rlp.de