Finanzen / Bilanzen

Die dienstliche Wegstreckenentschädigung bei Nutzung des privaten KFZ gerecht bemessen!

Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft Rheinland-Pfalz begrüßt den Änderungsantrag der CDU zum Gesetzentwurf für ein „Landesgesetz … zur Änderung der reise- und umzugskostenrechtlichen Vorschriften“. Bei einer Expertenanhörung am 19. April 2023 im Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags Rheinland-Pfalz bzgl. des am 15. Februar 2023 vorgelegten Gesetzentwurfes zur Anpassung der Wegstreckenentschädigung und der Tagegelder stellte die DSTG Rheinland-Pfalz, vertreten durch den stellvertretenden Landesvorsitzenden Sascha Dietz, die geplanten Änderungen als bei weitem nicht ausreichend in Frage. „Die geplante Anhebung der Wegstreckenentschädigungssätze nur um jeweils drei Cent ist keine ausreichende Entschädigung, für die im Außendienst beschäftigten Kolleginnen und Kollegen, die täglich ihr eigenes Fahrzeug für die Erledigung ihres dienstlichen Auftrages zur Verfügung stellen“, so Sascha Dietz.

Folgendes wird gefordert:

– Erhöhung der Wegstreckenentschädigungen generell um 30 Prozent und der Tagegelder um 50 Prozent, was je nach Anerkennungssatz eine Anhebung zwischen 8 und 11 Cent bedeutet.

– Dienstlich veranlasste Fahrten von Anwärterinnen und Anwärtern sollen als mit triftigem Grund anerkannt und somit finanziell gleichgestellt werden.

– Berechnung der tatsächlich gefahrenen Kilometer, statt der Gesetzentwurfs-Berechnung erst ab der Dienststelle.

Die DSTG Rheinland-Pfalz fordert die Landesregierung auf diesen Antrag zu übernehmen, damit eine gerechte Entschädigung erfolgt und gleichzeitig auch die Arbeit des Außendienstes wertgeschätzt wird. Die Wegstreckenentschädigung wird auch Thema in der öffentlichen Veranstaltung beim 24. Steuer-Gewerkschaftstag der DSTG Rheinland-Pfalz am 04.07.2023 in der Rhein-Mosel-Halle in Koblenz sein.

 

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