Mobile & Verkehr

Die SBB verbessert Einnahmenverteilung und Belegungsprognosen

Die seit langem im Regionalverkehr eingesetzte automatische Fahrgastzählung kommt auch im Fernverkehr schrittweise zum Einsatz. Die SBB kann dank der genaueren Zahlen die Einnahmenverteilung sowie die Belegungsprognosen im Online-Fahrplan verbessern.Seit rund 20 Jahren werden die Reisenden in den Zügen des Regionalverkehrs beim Ein- und Aussteigen automatisch gezählt. Im Fernverkehr zählen die Kundenbegleitenden die Fahrgäste und erfassen die Zahlen von Hand. Diese werden für die Verteilung der Einnahmen innerhalb der gesamten ÖV-Branche verwendet. Bis 2029 will die SBB – wie die meisten Schweizer Bahnen – die automatische Fahrgastzählung (AFZ) nun schrittweise auch im Fernverkehr einführen. Die Reisenden werden dank der genaueren Zahlen von exakteren Belegungsprognosen im Online-Fahrplan profitieren, was wiederum einen schnelleren Fahrgastwechsel ermöglicht und zentral für eine gute Pünktlichkeit ist.

Umbau während Flotten-Modernisierungen

Die SBB investiert rund 25 Millionen Franken in die automatische Fahrgastzählung im Fernverkehr. Ausgerüstet wird rund die Hälfte der Fernverkehrs-Flotten. Die Arbeiten erfolgen mehrheitlich im Rahmen von Fahrzeug-Modernisierungsprojekten. Als erste werden in den kommenden Jahren die IC-2000-Wagen sowie die ICN-Kompositionen in den SBB Werken Olten bzw. Yverdon-les-Bains auf die neue Technologie umgestellt. Die automatischen Zählungen starten dann bei den ICN voraussichtlich ab Sommer 2024, im Verlauf des 2025 dann auch bei den IC 2000.

Im Gegensatz zu den Infrarot-Sensoren im Regionalverkehr kommt im Fernverkehr eine weiterentwickelte Technologie für die Fahrgastzählung zum Einsatz. Dabei erfassen optische Sensoren die Kundenbewegungen von oberhalb der Durchgänge zu den Fahrgasträumen. Das System zählt die ein- und aussteigenden Reisenden. Gespeichert werden ausschliesslich Zähldaten. Diese werden nach Auswertung gelöscht und können von Dritten nicht eingesehen werden. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) wurde – wie bei solchen Projekten üblich – über die Neuerung informiert.

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