Die Überzeugungsarbeit zum Paragrafen 71 SGB V mit geschlossener Stimme fortsetzen
„Der VDZI ist enttäuscht darüber, dass der Gesundheitsausschuss des Bundestages nach der Anhörung den Antrag der CDU-/CSU-Fraktion zum Zahntechniker-Handwerk abgelehnt hat. Doch wir werden weiter hartnäckig unsere guten Argumente vortragen, die für die Aufhebung der Überregulierung dieses Handwerks durch die einseitige Bindung an den Paragrafen 71 SGB V als Obergrenze für die Preise sprechen. Seit Einführung des Festzuschuss-Systems 2005 fordert dies der VDZI in allen Gesetzgebungsverfahren, weil sie systematisch zur Aushöhlung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Betriebe führt, wie sich besonders dramatisch in der anhaltenden Kosteninflation zeigt. Die Abschaffung ist dem VDZI bisher für die Landesvereinbarungen gelungen, das muss nun auch für die Preisvereinbarungen auf Bundesebene gelingen“, erklärt Präsident Kruchen und ergänzt: „Diese Aufgabe verlangt eine einheitliche und starke Stimme des zahntechnischen Berufsstandes mit einem geschlossenen Auftritt aller Zahntechniker-Innungen im VDZI. Nach der einstimmigen Resolution aus dem vergangenen Jahr wird es weiter darum gehen, die Politiker auf Landes- und Bundesebene für die durch den Paragrafen 71 SGB V manifestierten Einschränkungen in den Verhandlungen für die zahntechnischen Preise zu sensibilisieren und zu einer Änderung zu bewegen.“
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