Ein Schritt in die digitale Realität: Die virtuelle WEG-Versammlung kommt
„Eigentümer erhalten dadurch künftig die Möglichkeit, wichtige Entscheidungen auf digitalem Wege miteinander zu treffen“, sagt Prof. Rainer Hummelsheim, Vorsitzender des IVD-Bundesfachausschusses Verwalter. Ein solch vereinfachtes Verfahren sei in anderen Bereichen längst bewährte Praxis, etwa bei Vereinen.
Im Referentenentwurf des Ministeriums ist vorgesehen, dass Eigentümer mit mindestens drei Vierteln der abgegebenen Stimmen beschließen können, die Versammlung innerhalb von längstens drei Jahren ab Beschlussfassung ohne physische Anwesenheit der Wohnungseigentümer und des Verwalters stattfinden zu lassen. Das vereinfacht und beschleunigt künftig die Beschlussfassung. „Ein etwaiger Folgebeschluss für weitere drei Jahre oder kürzer sollte dann auf einer Präsenz-Versammlung getroffen werden, um denjenigen eine Chance zu geben, sich an der Entscheidung zu beteiligen, die entweder erst später in die Gemeinschaft eingetreten sind oder beispielsweise keinen Zugang zum Internet haben“, sagt Prof. Rainer Hummelsheim.
Der IVD hatte sich schon im Zuge der letzten umfassenden Gesetzesreform im Jahre 2020 dafür eingesetzt, virtuelle Eigentümerversammlungen zu ermöglichen. Wenn dies nun Gesetzeslage wird, fällt es Verwaltern sicher leichter, solche Versammlungen einzuberufen, erwartet Prof. Rainer Hummelsheim.
Der IVD ist die Berufsorganisation und Interessensvertretung der Beratungs- und Dienstleistungsberufe in der Immobilienwirtschaft. Der IVD betreut rund 6.200 Mitgliedsunternehmen mit gut 100.000 Beschäftigten. Die 1.800 Wohnungsverwalter im IVD verwalten rund 3,5 Millionen Wohnungen. Die Immobilienmakler des Immobilienverbands beraten jährlich rund 40 Prozent aller Immobilientransaktionen. Damit setzen sie über 405.000 Vermittlungen pro Jahr mit einem Transaktionsvolumen von knapp 95 Milliarden Euro um.
Die Immobilienbewerter stellen die Königsklasse dar, wenn es um den Marktwert einer Immobilie geht. Zu den Mitgliedsunternehmen zählen auch Bauträger, Finanzdienstleister und weitere Berufsgruppen der Immobilienwirtschaft. Die Aufnahme in den IVD Bundesverband erfolgt nach Abschluss einer umfassenden Sach- und Fachkundeprüfung und gegen Nachweis des Abschlusses einer Vermögensschaden-haftpflichtversicherung. Der vollständige Name des Verbands lautet: „Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e. V.“. Der IVD ist 2004 hervorgegangen aus dem Zusammenschluss der Traditionsverbände Verband Deutscher Makler (VDM) und Ring Deutscher Makler (RDM). Der IVD blickt somit auf eine lange Historie zurück. Der RDM hatte sich 1924 gegründet.
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