Entfaltung des pflegefachlichen Potenzials für eine erfolgreiche Krankenhausreform
Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):
„Drei zentrale Forderungen sind für eine gelungene Krankenhausreform wesentlich:
1. Eine Leitung der Primärversorgungszentren bzw. Level-Ii-Krankenhäuser durch qualifizierte Pflegefachpersonen muss möglich sein. Der Versorgungsschwerpunkt dieser Einrichtungen liegt auf komplexen Pflegebedarfen. Notwendig geschlossen wird mit ihnen eine Versorgungslücke.
2. Die Qualitätskriterien in den Leistungsgruppen müssen die pflegerische Leistung spiegeln und einen bedarfsgerechten Personalschlüssel sowie den notwendigen Qualifikationsmix für die Pflegeberufe beinhalten.
3. Die Heilkundeübertragung auf Pflegefachpersonen muss neu geregelt werden, damit sie eigenverantwortlich ihre differenzierten Kompetenzen einsetzen können.
Benötigt werden neue Lösungen in der Gesundheitsversorgung mit einem Fokus auf Gesundheitsförderung, Prävention und das Leben mit chronischen Erkrankungen. Erforderlich sind eine Professionalisierung und ein adäquater Qualifikationsmix in Krankenhäusern aller Level. Aufgaben müssen umverteilt werden, Kompetenzen und Verantwortung erweitert.
Um den Herausforderungen in der Pflege gerecht zu werden, braucht es weiter eine integrierte Versorgung. Die interprofessionelle Zusammenarbeit muss an Bedeutung gewinnen. Die Gesundheitsversorgung ist sektoren- und professionsübergreifend zu organisieren.
Wir sollten es uns nicht mehr leisten, dass die vorhandenen Kompetenzen der einzelnen Berufsgruppen nicht effektiv eingesetzt werden. Es muss zu einer Erweiterung der Verantwortungsbereiche in den jeweiligen Berufen kommen. Hierfür müssen die rechtlichen Weichen gestellt werden.
Generell ist es unabdingbar, dass wir zu einer Neuorganisation und Neuverteilung der Aufgaben kommen. Denn der Mangel an Fachpersonen in allen Gesundheitsberufen kann weder durch Anwerbungen im Ausland noch durch Nachwuchsgewinnung im Inland allein behoben werden.“
Der „Policy Brief zur Krankenhausstrukturreform: Pflegefachliches Potential entfalten“ liegt der Anlage bei und steht unter www.deutscher-pflegerat.de zum Download zur Verfügung.
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 18 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.
Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands e.V. (VPU).
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