Erhöhung des Mindestlohns auf 12,41 Euro, Pressestatement Deutsches Studierendenwerk
„Der Handlungsdruck beim BAföG steigt und steigt, weil auch Mindestlohn und BAföG zusammenhängen. Wenn der Mindestlohn nun zum 1. Januar 2024 und dann nochmal zum 1. Januar 2025 erhöht wird, muss die Minijobobergrenze beim BAföG angepasst werden, damit BAföG-geförderte Studierende weiterhin einem Minijob nachgehen können, ohne dass ihr BAföG gekürzt wird.
Auch die zum 1. Juli 2023 greifende Erhöhung der Pflegeversicherungsbeiträge und die voraussichtliche Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge zum 1. Januar 2024 müssen nun rasch bei den BAföG-Beiträgen für Pflege- und Krankenversicherung berücksichtigt werden – sonst müssen die BAföG-geförderten Studierenden beide Beitragserhöhungen aus dem ohnehin zu niedrigen BAföG-Grundbedarf zusätzlich bezahlen.
Wir brauchen eine rasche BAföG-Anpassung, die diese jüngsten politischen Entscheidungen abbildet und gleichzeitig Bedarfssätze und Freibeträge wegen der Inflation deutlich erhöht. Das kann der Gesetzgeber notfalls auch rückwirkend zum 1. Oktober beschließen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung ist gefordert, rasch eine BAföG-Novelle auf den Weg zu bringen.“
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