Bautechnik

Erteilung der allgemeinen Bauartgenehmigung Z-15.10-368

Für die Planungssicherheit beim Einsatz von Decken und Dächern aus BRESPA®-Decken hat DW SYSTEMBAU im Herbst 2022 eine allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) beantragt, die vom DIBT am 3.5.2023 mit einer Geltungsdauer bis zum 14.12.24 erteilt wurde.

Diese aBG beinhaltet nationale Ergänzungen, die in der DIN EN 1992-1-1 und der Produktnorm DIN EN 1168 nicht eindeutig geregelt sind.

So erfolgt der Nachweis der biegeweichen Auflagerung in der aBG weiterhin nach der ungenauen Festlegung, dass die Ausnutzung der Querkrafttragfähigkeit maximal 50% betragen darf.

Bei einer Überschreitung dieses Wertes kann mit den zuständigen Prüfinstitutionen der genauere Berechnungsansatz nach der Gutachterlichen Stellungnahme vom Ingenieurbüro Hegger + Partner GmbH vereinbart werden.

Über die CONSOLIS DW SYSTEMBAU GMBH

DW SYSTEMBAU sorgt mit seinen Spannbeton-Fertigdecken, besser bekannt unter dem Markennamen "BRESPA-Decken", für zukunftstaugliche und anpassungsfähige Gebäude im Hallen-, Industrie- und Gewerbebau, im Geschosswohnungsbau und bei Parkhauten. Schon in der Projektentwicklung unterstützt DW SYSTEMBAU Planer*innen und Wohnungsbaugesellschaften mit seinem Know How und entwickelt Lösungsansätze für den Einsatz des wirtschaftlichsten und klimafreundlichsten Betondeckensystems.

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