Finanzen / Bilanzen

ESPG AG verlängert Anleihe-Umtauschangebot bis zum 7. Juli 2023

Umtauschfrist verlängert – die European Science Park Group (ESPG) verlängert das laufende Umtauschangebot für Alt-Anleger in die neue ESPG-Anleihe um eine Woche bis zum 7. Juli 2023 um 18.00 Uhr. Bis zu diesem Zeitpunkt können Inhaber der ESPG-Anleihe 2018/23 (ISIN: DE000A2NBY22) ihre Anleihen im Verhältnis 1 zu 1 in die neue dreijährige ESPG-Anleihe 2023/26 (ISIN: DE000A351VD7) tauschen. Das öffentliche Umtauschangebot richtet sich nunmehr nicht nur an Anleger, die Wertpapiere ab einem Mindestbetrag von 100.000 Euro pro Anleger erwerben, sondern auch an andere qualifizierte Anleger (im Sinne von Artikel 2e der EU-Prospektverordnung). Damit erweitert die ESPG den Kreis der angesprochenen Alt-Anleiheinhaber.

ANLEIHE CHECK: Die neue ESPG-Anleihe 2023/26 (ISIN: DE000A351VD7) hat eine Laufzeit von drei Jahren und wird mit 9,50 % p.a. verzinst. Das Emissionsvolumen beträgt 46,626 Mio. Euro. Weitere Informationen zum Umtauschangebot und den Konditionen der neuen Anleihe finden Sie hier.

„Verzögerungen bei Abwicklung des Umtausches“

Hintergrund der Verlängerung sei laut ESPG neben dem erweiterten angesprochenen Anlegerkreis zudem, dass die Kommunikation und Zustellung der Umtauschunterlagen unter anderem bei ausländischen Investoren teilweise länger dauere als erwartet. Die Verlängerung solle vor allem interessierten Anleiheinhabern, denen es aus zeitlichen Gründen bislang nicht möglich war ihre Umtauscherklärungen abzugeben, die Möglichkeit geben, noch an dem Umtauschangebot teilzunehmen. ESPG liegen demnach entsprechende weitere Interessensbekundungen zur Wahrnehmung des Umtauschangebots vor.

„Die bislang geführten Gespräche mit Anleihe-Investoren stimmen uns sehr zuversichtlich. Wir vernehmen ein großes Interesse am Umtauschangebot, da es Anlegern die Möglichkeit eröffnet, gemeinsam mit uns an den guten Wachstumsperspektiven für Science Parks in Europa zu partizipieren. Gleichwohl mussten wir feststellen, dass es aktuell bei der Abwicklung des Umtausches mit den Depotbanken und Clearstream doch zu Verzögerungen kommt. Daher ist die Verlängerung der Umtauschfrist folgerichtig“, so Ralf Nöcker, Vorstand der ESPG AG.

Lesen Sie dazu auch: „Wollen uns zu einem Marktführer für Science Parks in Europa entwickeln“ – ESPG-Vorstand Dr. Ralf Nöcker im Interview

Investoren-Call am 05. Juli 2023

Für Erläuterungen zum aktualisierten Umtauschangebot bietet der Vorstand der ESPG AG erneut einen Investoren-Call am Mittwoch, den 5. Juli um 15:00 Uhr MESZ, an. Die Einwahldaten dazu erhalten Interessenten auf Anfrage unter innovate@espg.space.

Hinweis: Bereits abgegebene Umtauschangebote bleiben gültig. Bestehende Anleihegläubiger, die ihre Schuldverschreibungen der Anleihe 2018/2023 umtauschen wollen, können entweder über ihre Depotbank innerhalb der Umtauschfrist verbindliche Umtauschangebote unter Verwendung des von der Depotbank zur Verfügung gestellten Formulars abgeben, oder das auf der Website der ESPG zur Verfügung gestellte Formular nutzen. Dieses Formular ist dann bei der jeweiligen Depotbank des Anleihegläubigers einzureichen.

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