Verbraucher & Recht

Glasfaseranschluss – Wann beginnt die Vertragslaufzeit? Informationen der Verbraucherzentrale rund um Glasfaserverträge

 

  • Viele Menschen sind unsicher, wann die Laufzeit ihres Glasfaservertrages beginnt.
  • Zwischen Vertragsabschluss und Freischaltung des Anschlusses liegen oft Monate.
  • Die Verbraucherzentrale hat die wichtigsten Informationen auf ihrer Internetseite zusammengefasst.

Der Glasfaserausbau in Deutschland schreitet voran. Doch wann genau beginnt eigentlich die Laufzeit des Glasfaservertrages? Mit Vertragsschluss? Mit Portierung der Rufnummer? Mit Freischaltung des Internetanschlusses? Und wie kann man den Vertrag kündigen? Etwa wenn man in einem Vorvertrag steckt und der vom Anbieter angekündigte Ausbau des Glasfasernetzes nicht stattfindet. Mit diesen und ähnlichen Fragen wenden sich viele Menschen an die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale. Auf ihrer Internetseite informiert die Verbraucherzentrale über die vertraglichen Aspekte eines Glasfaseranschlusses, wie beispielsweise den Unterschied zwischen einer „Auftragseingangsbestätigung“ und der „Auftragsbestätigung“.

„Im Glasfaserausbau gibt es die Besonderheit, dass zwischen dem Vertragsschluss und der Freischaltung des Anschlusses meist mehrere Monate bis Jahre liegen“, so Michael Gundall, Glasfaserexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Daher muss in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters sowie anhand der gesetzlich geltenden Regeln genau geprüft werden, wann die Laufzeit des Glasfaservertrages beginnt.“ Nach den Erfahrungen der Verbraucherzentrale behaupten manche Anbieter pauschal, der Vertrag beginne erst mit der Schaltung oder der Portierung der Rufnummer beim alten Anbieter, obwohl in den AGB oder auch im Telekommunikationsgesetz (TKG) andere Regelungen gelten. Auch dürfen Kündigungswünsche der Verbraucher:innen nicht pauschal abgelehnt werden.

Auf der neuen Infoseite hat die Verbraucherzentrale die FAQ zu den Vertragslaufzeiten bei Glasfaseranschlüssen zusammengestellt. Weitere Informationen zum Thema Glasfaser gibt es auf der Internetseite.

Am Donnerstag, 14. Juli um 15.30 Uhr bietet die Verbraucherzentrale darüber hinaus ein Webseminar „Warum ein Glasfaseranschluss sinnvoll ist“ an. Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeiten sind auf der Internetseite zu finden.

Über den Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ist eine anbieterunabhängige, überwiegend öffentlich finanzierte, gemeinnützige Organisation. Seit über 60 Jahren informiert, berät und unterstützt sie Verbraucher:innen in Fragen des privaten Konsums und vertritt Verbraucherinteressen bei Politik, Unternehmen und Verbänden. Die Verbraucherzentrale hat 20 Mitgliedsverbände und rund 100 Mitarbeiter:innen. Vorständin ist Heike Troue. Arbeitsschwerpunkte sind Digitales und Verbraucherrecht, Versicherungen und Finanzdienstleistungen, Energie und Bauen, Lebensmittel und Ernährung sowie Gesundheit und Pflege.
Anlaufstellen für persönliche Beratung sind sechs Beratungsstellen und acht Stützpunkte in Rheinland-Pfalz. Ratsuchende können sich auch telefonisch oder per E-Mail beraten lassen. Unter www.verbraucherzentrale-rlp.de bietet die Verbraucherzentrale vielfältige Informationen und Musterbriefe. Sie meldet sich auch auf Facebook, Instagram und Twitter zu Wort.

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