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Hauptausschuss des ZdK fordert Ende bischöflicher Alleinverfügung über Finanzhaushalt

In einem Beschluss zur aktuellen Lage auf dem Synodalen Weg hat der Hauptausschuss des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) heute gefordert, die alleinige Verfügungsgewalt der Bischöfe über den Haushalt zu beenden. „Die Kirchensteuermittel sind nicht das Geld der Bischöfe.“ Ihr Entscheidungsmonopol darüber müsse beendet werden, heißt es darin. Der Hauptausschuss reagierte damit auf eine Entscheidung des Ständigen Rats der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) vom Dienstag, Mittel für den Synodalen Ausschuss nicht freizugeben.

Die DBK hatte am 20. Juni 2023 öffentlich gemacht, dass vier von 27 Bischöfen sich einer Finanzierung des Synodalen Ausschusses über den Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) verweigern. Da keine Einstimmigkeit hätte erreicht werden können, müsse nun nach einem alternativen Finanzierungsmodell gesucht werden, um die Weiterarbeit auf dem Synodalen Weg möglich zu machen. ZdK-Präsidentin Dr. Irme Stetter-Karp hatte daraufhin erklärt, dass dürfe und könne die Kirche nicht von Reformen abhalten: „Veränderung muss organisiert werden.“

„Der Hauptausschuss bekräftigt den politischen Willen des ZdK, den Synodalen Ausschuss zu konstituieren und die in der Synodalversammlung beschlossenen Aufgaben konstruktiv zu erledigen“, erklärte das ZdK-Gremium jetzt. Es unterstrich: „Die DBK ist gefordert, schnell einen konkreten Weg für eine alternative Finanzierung zu ebnen.“

Der Hauptausschuss unterstütze „den Vorsitzenden der DBK und die Präsidentin des ZdK bei ihrer erklärten Absicht, die Sitzung im November vorzubereiten und die notwendigen Vorarbeiten in Auftrag zu geben. Darüber hinaus stehen beide Träger des Synodalen Weges, ZdK und DBK, jetzt inhaltlich in der Verantwortung, gemeinsam diejenigen Beschlüsse der Synodalversammlung zeitnah umzusetzen, in denen sie selbst als Akteure adressiert sind."

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