Heizungsgesetz auf der Zielgraden
Der Deutsche Mieterbund (DMB) beklagt vor der laut Presseberichten anstehenden Verhandlungsrunde der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der Ampel-Koalition die fehlende Sozialverträglichkeit des Gebäudeenergiegesetzes: „Dem Gesetz mangelt es nach wie vor an ausreichendem Mieterschutz und einem Plan, wie die Kosten der energetischen Sanierung sozialverträglich zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen aufgeteilt werden können. Weiterhin gilt, am Ende zahlt die Investition in die Heizung allein die Mieterin bzw. der Mieter über die Modernisierungsmieterhöhung“, kritisiert Lukas Siebenkotten, Präsident des Deutschen Mieterbundes.
So gibt es weder aus dem Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz noch aus Koalitionskreisen bisher Zusagen zu einer Absenkung der Modernisierungsumlage, auch nicht zu einer Erhöhung der Fördermittel. Auch ist eine verbindliche Reduzierung der Energiekosten für Mieterinnen und Mieter nach dem Heizungsaustausch nach wie vor unklar. Für Irritationen hat zudem die Beantwortung der Fragenliste der FDP durch das Ministerium geführt, worin die Kosten für Mieter:innen bei der energetischen Sanierung aufgeschlüsselt wurden: „Die jüngsten Berechnungen aus dem Hause Habeck zu den Kosten des Heizungsaustausches sind ministeriale Luftschlösser, die mit der Realität der wohnkostentreibenden Modernisierungsumlage nichts zu tun haben. Mieterinnen und Mieter müssen nach einer Sanierung nicht nur mehr Kaltmiete bezahlen, sondern viel zu oft auch noch mehr Geld fürs Heizen“, so Siebenkotten.
Der Deutsche Mieterbund unterstützt das Ziel, 65 Prozent erneuerbare Energien beim Einbau von neuen Heizungen ab 2024 gesetzlich festzulegen, wenn gleichzeitig die Sozialverträglichkeit gesetzlich verbindlich für alle Mieterinnen und Mieter sichergestellt wird. Daher muss die Modernisierungsumlage auf vier Prozent der Kosten gesenkt und bei höchstens 1,50 Euro pro Quadratmeter gekappt werden. Bei der Umlage der Investitionskosten auf die Mieter und Mieterinnen müssen mietsenkende Fördermittel pauschal berücksichtigt werden und der Anteil der Instandhaltungskosten muss korrekt und verbindlich in Abzug gebracht werden. Nur so können laut Berechnungen des Deutschen Mieterbundes warmmietenneutrale und damit sozialverträgliche Sanierungen sichergestellt werden.
Zudem müssen verpflichtende Vorgaben für den Heizungstausch auch die zukünftigen Heizkosten der Mieter:innen im Blick behalten. Fast 90 Prozent aller Mietwohnungen werden fossil beheizt, daher sind nahezu sämtliche Mieterhaushalte von den Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes betroffen. Mieter:innen drohen hohe Heizkosten, wenn z.B. teurer Wasserstoff eingesetzt oder ineffiziente Wärmepumpen durch den Vermietenden eingebaut werden. „Die im Gesetz vorgesehenen Regelungen zur Begrenzung der Energiekosten sind unzureichend. Es braucht keine Härtefallregelungen für Einzelfälle, sondern Lösungen für die Millionen von Mieterhaushalten, die heute schon von den Wohnkosten überlastet sind. Die Reduzierung der Modernisierungsumlage, bezahlbare Energiepreise nach dem Heizungswechsel und ausreichende Förderung für den gesamten Wohnungssektor sind daher unerlässlich“, fordert Siebenkotten.
Unsere Stellungnahme zur Reform des GEG finden Sie hier.
So gibt es weder aus dem Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz noch aus Koalitionskreisen bisher Zusagen zu einer Absenkung der Modernisierungsumlage, auch nicht zu einer Erhöhung der Fördermittel. Auch ist eine verbindliche Reduzierung der Energiekosten für Mieterinnen und Mieter nach dem Heizungsaustausch nach wie vor unklar. Für Irritationen hat zudem die Beantwortung der Fragenliste der FDP durch das Ministerium geführt, worin die Kosten für Mieter:innen bei der energetischen Sanierung aufgeschlüsselt wurden: „Die jüngsten Berechnungen aus dem Hause Habeck zu den Kosten des Heizungsaustausches sind ministeriale Luftschlösser, die mit der Realität der wohnkostentreibenden Modernisierungsumlage nichts zu tun haben. Mieterinnen und Mieter müssen nach einer Sanierung nicht nur mehr Kaltmiete bezahlen, sondern viel zu oft auch noch mehr Geld fürs Heizen“, so Siebenkotten.
Der Deutsche Mieterbund unterstützt das Ziel, 65 Prozent erneuerbare Energien beim Einbau von neuen Heizungen ab 2024 gesetzlich festzulegen, wenn gleichzeitig die Sozialverträglichkeit gesetzlich verbindlich für alle Mieterinnen und Mieter sichergestellt wird. Daher muss die Modernisierungsumlage auf vier Prozent der Kosten gesenkt und bei höchstens 1,50 Euro pro Quadratmeter gekappt werden. Bei der Umlage der Investitionskosten auf die Mieter und Mieterinnen müssen mietsenkende Fördermittel pauschal berücksichtigt werden und der Anteil der Instandhaltungskosten muss korrekt und verbindlich in Abzug gebracht werden. Nur so können laut Berechnungen des Deutschen Mieterbundes warmmietenneutrale und damit sozialverträgliche Sanierungen sichergestellt werden.
Zudem müssen verpflichtende Vorgaben für den Heizungstausch auch die zukünftigen Heizkosten der Mieter:innen im Blick behalten. Fast 90 Prozent aller Mietwohnungen werden fossil beheizt, daher sind nahezu sämtliche Mieterhaushalte von den Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes betroffen. Mieter:innen drohen hohe Heizkosten, wenn z.B. teurer Wasserstoff eingesetzt oder ineffiziente Wärmepumpen durch den Vermietenden eingebaut werden. „Die im Gesetz vorgesehenen Regelungen zur Begrenzung der Energiekosten sind unzureichend. Es braucht keine Härtefallregelungen für Einzelfälle, sondern Lösungen für die Millionen von Mieterhaushalten, die heute schon von den Wohnkosten überlastet sind. Die Reduzierung der Modernisierungsumlage, bezahlbare Energiepreise nach dem Heizungswechsel und ausreichende Förderung für den gesamten Wohnungssektor sind daher unerlässlich“, fordert Siebenkotten.
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