Krankenhausreform: Schmerzmedizin als eigenständige Leistungsgruppe definieren und etablieren
Zukünftig soll die zuständige Landesbehörde den Krankenhäusern einzelne Leistungsgruppen zuweisen. Voraussetzung hierfür soll sein, dass das Krankenhaus die Qualitätskriterien für die jeweilige Leistungsgruppe erfüllt, die an dem Standort zu erbringen sind. Dabei sollen auf Basis einer bestehenden Systematik bundesweit geltende Leistungsgruppen definiert werden. "Obwohl es keinen Facharzt für Schmerzmedizin gibt, ist die teilund vollstationäre schmerz-medizinische Versorgung unerlässlich für eine Gewährleistung der Versorgungssicherheit in Deutschland. Wir fordern deshalb Bund, Länder und insbesondere das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus und die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften, die die zukünftige Leistungsgruppen ausdifferenzieren sollen, auf, sich für die dringend notwendige schmerzmedizinische Versorgung über alle zukünftige Krankenhauslevel hinweg stark zu machen", erklärte Nadstawek.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) stellte im Juli 2022 fest, dass in den letzten zehn Jahren sich eine stetige Zunahme der Schmerzpatienten, die mittels stationärer interdisziplinärer multimodaler Schmerztherapie behandelt werden, zeigt. Diese Entwicklung gelte es bei den aktuellen Plänen für eine Krankenhausreform zielgerichtet und bedarfsplanungsorientiert zu berücksichtigen, so Nadstawek.
Der BVSD-Vorsitzende: "In den maßgeblichen Reformvorlagen aus NRW ist die "Schmerztherapie" zwar erwähnt, wird aber als Querschnittsversorgung im Sinne der Akut-Therapie eingeordnet. Eine interdisziplinäre multimodale Versorgung chronischer Schmerzpatienten als eigenständiger Versorgungsbereich findet sich in diesem Modell nicht – und würde damit auch in den Überlegungen zu einer bundesweiten Krankenhausreform nicht wieder aufgenommen. Dies würde das Ende zahlreicher eigenständiger
schmerzmedizinischer Abteilungen der stationären und teilstationären Versorgung bedeuten."
Chronische Schmerzen können jeden treffen. Etwa 23 Millionen Deutsche, das sind 28 Prozent, haben in einer bundesweiten Umfrage von chronischen Schmerzen, in vielen Fällen mit psychosozialen und funktionellen Beeinträchtigungen, berichtet (Häuser et al.: DER SCHMERZ, 2014). Rund 4 Millionen dieser Patienten leiden an schweren und hochproblematischen chronischen, nicht tumorbedingten Schmerzen mit psychischen Beeinträchtigungen (Bundesamt für Soziale Sicherung, 2019). Diese Gruppe benötigt in der Regel eine Therapie durch Schmerzspezialisten, bei der verschiedene Methoden kombiniert werden, die sog. interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie.
Der über seine Landesverbände bundesweit organisierte BVSD vertritt die berufspolitischen Interessen aller schmerztherapeutisch und in der Palliativmedizin tätigen Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten und setzt sich für die weitere qualitative und strukturelle Entwicklung der Allgemeinen und Speziellen Schmerztherapie und der Palliativmedizin ein. Schwerpunkte der Verbandsarbeit liegen in der Vertragsentwicklung und im Kooperationsmanagement sowie in der Qualitätssicherung und im -management.
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