Energie- / Umwelttechnik

Novelle des Gebäudeenergiegesetzes führt zu Flickenteppich in Baden-Württemberg

Der Fachverband Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg weist auf Ungereimtheiten hin bezüglich der von den Ampel-Fraktionen zur weiteren Beratung des Gebäudeenergiegesetzes formulierten Leitplanken.

Für rund die Hälfte der Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg werden die Regelungen des Heizungsgesetzes nämlich damit voraussichtlich bereits doch zum Jahresbeginn 2024 gelten. Dies ist die Konsequenz aus der kommunalen Wärmeplanung, welche 104 Kommunen im Land verpflichtend bis zum Ende des Jahres 2023 vorzulegen haben. Denn in den Leitplanken haben die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vereinbart, dass nur so lange keine kommunale Wärmeplanung vorliegt, beim Heizungstausch die Regelungen des GEG auch noch nicht gelten.

Hintergrund ist, dass Baden-Württemberg bereits mit seinem Klimaschutzgesetz aus dem Jahr 2021 die großen Kreisstädte und Stadtkreise verpflichtet hatte, bis zum 31. Dezember 2023 einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Dies betrifft 104 Kommunen in Baden-Württemberg, in denen rund 50 Prozent der Bevölkerung leben. Weiterhin erstellen aktuell zahlreiche kleinere Kommunen auf freiwilliger Basis kommunale Wärmepläne.

„Das Land Baden-Württemberg, welches hier besonders betroffen ist, sollte sich gegenüber der Bundesregierung dringend dafür einsetzen, dass die Bürgerinnen und Bürger hierzulande nicht benachteiligt werden. Wir brauchen eine angemessene Übergangszeit für bestehende Gebäude, um im Sinne der Leitplanken eine gewisse Planungssicherheit für Verbraucher wie für installierende Betriebe zu schaffen. Die neuen Regelungen aus dem Gebäudeenergiegesetz sollten erst zwölf Monate nach der Bekanntgabe des kommunalen Wärmeplans gelten“, fordert der Hauptgeschäftsführer des Fachverbandes Wolfgang Becker. Hauseigentümern bliebe damit mehr Zeit, sich unter Berücksichtigung des kommunalen Wärmeplans über die Art und Weise der Sanierung ihrer Heizungsanlage nach den Kriterien des GEG beraten zu lassen und eine Entscheidung herbeizuführen.

„Selbst bei einer Verschiebung würde in Baden-Württemberg ab 2025 ein Flickenteppich entstehen. So sind in einer großen Kreisstadt beispielsweise die entsprechenden neuen Regelungen anzuwenden, während in einer Nachbargemeinde gemäß Leitplanken die neuen Vorgaben für 65 Prozent erneuerbare Energien noch nicht gelten. Diese Lösung ist weder sachgerecht noch den Bürgerinnen und Bürgern vermittelbar“, so Becker.

Um möglichst schnell den aktuellen Stand zur Wärmeplanung in einem bestimmten Gebiet zu erhalten, forderte Becker zusätzlich ein Onlineportal, in dem Bürgerinnen, Bürger und Heizungsinstallateure ohne weitere Bürokratie mit einem Klick rechtssicher Informationen finden können.

Und um handwerklichen Fehlern bei der kommunalen Wärmeplanung vorzubeugen, sollten regionale Innungen, Kreishandwerkerschaften oder Handwerkskammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts miteinbezogen werden.  

„Als SHK-Handwerk haben wir großes Interesse daran, möglichst schnell Rechtssicherheit über die zukünftigen Rahmenbedingungen zu haben. Aber die Regelungen müssen eben auch durchdacht, aufeinander abgestimmt und umsetzbar sein“, so Becker abschließend.

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