Podologie: Leistungen werden deutlich höher vergütet
Höhere Preise ab 1. Juli 2023
Die Preise werden in zwei Stufen angehoben. Zum 1. Juli 2023 kommt die erste Anpassung um rund 7 Prozent. Nach einem Jahr erfolgt dann zum
1. Juli 2024 eine Steigerung um weitere 5 Prozent. Auf das größte Plus konnten sich die Vertragspartner bei den Hausbesuchen einigen: deren Vergütung steigt über die gesamte Vertragslaufzeit um 25,4 Prozent. Eingeflossen in die neuen Preise sind unter anderem die Entwicklung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst, der Gewerbemieten und der Inflation.
Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband: „Ich freue mich, dass die gute Zusammenarbeit mit den Vertragspartnern der Podologie weitergeht. Das Ergebnis ist eine großzügige Anhebung der Vergütung, die Podologinnen und Podologen auch längerfristig ein auskömmliches Einkommen ermöglicht.“
Volker Pfersich, 1. VDP-Bundesvorstand: „Dieses Verhandlungsergebnis markiert ein weiteres Puzzlestück in der Vergütungsentwicklung der Podologie für kassenzugelassene Praxen.“
Nagelspangenbehandlung wird erweitert
Das Leistungsspektrum der Nagelspangenbehandlung wird erweitert und an die Versorgungsrealität angepasst. So gibt es ebenfalls ab 1. Juli 2023 die neue abrechenbare Position „Erstbefundung klein“. Außerdem ist jetzt vertraglich festgelegt, dass es für jeden Nagel eine eigene Verordnung geben muss. Der Fragen-Antwort-Katalog zur Nagelspangenbehandlung wurde umfangreich überarbeitet – er enthält nun zahlreiche neue Details zu dieser podologischen Leistung.
Der GKV-Spitzenverband mit Sitz in Berlin ist der Verband aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Als solcher gestaltet er den Rahmen für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland; er vertritt die Kranken- und Pflegekassen und damit auch die Interessen der 73 Millionen Versicherten und Beitragszahlenden auf Bundesebene gegenüber der Politik und gegenüber Leistungserbringenden wie der Ärzte- und Apothekerschaft oder Krankenhäusern. Der GKV-Spitzenverband übernimmt alle nicht wettbewerblichen Aufgaben in der Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene. Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217a SGB V.
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