Potenzial von Fahrpersonal aus Drittstaaten bleibt weiterhin ungenutzt
„Der Arbeitsmarkt in Deutschland und den relevanten EU-Ländern ist leergefegt. Gleichzeitig können zu wenig Ausbildungsplätze besetzt werden. Die extrem kosten- und zeitaufwändige Ausbildung und insbesondere die komplizierte Umsetzung der europäischen Berufskraftfahrer-Richtlinie verschärfen den Mangel an Fahrer:innen nochmals“ erklärte Christiane Leonard, bdo-Hauptgeschäftsführerin, heute in Berlin.
Bei dem massiven Mangel an Fahrpersonal im Omnibusgewerbe kommt der Fachkräftezuwanderung – insbesondere aus Drittstaaten − eine immer größere Bedeutung zu. Doch selbst gut ausgebildete Busfahrer:innen mit langer Berufserfahrung aus Drittstaaten gelten aktuell nicht als Fachkräfte, da sie keinen EU-Führerschein und keine EU-Berufskraftfahrerqualifikation vorweisen können. Damit dürfen geeignete Bewerber aus Drittstaaten bislang nicht am beschleunigten Fachkräfteverfahren nach § 81a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) teilnehmen. Dieser Zustand soll auch durch den vorliegenden Regierungsentwurf nicht geändert werden. § 24a Abs. 2 BeschV, der den Zuzug von Busfahrpersonal eigentlich erleichtern soll, läuft damit ins Leere. Interessierte, qualifizierte und arbeitswillige Fahrerinnen und Fahrer aus Drittstaaten gehen daher dem Markt verloren.
„Obwohl der Beruf Busfahrer:in von der Bundesagentur für Arbeit offiziell als Mangelberuf geführt wird, verhindert die aktuelle Gesetzeslage den dringend notwendigen Zuzug von Fahrpersonal aus Drittstaaten. Für die Busbranche sind zeitnahe Reformen jetzt unerlässlich, sonst bleibt nicht nur die Verkehrswende auf der Strecke“, sagte Christiane Leonard vor der morgigen abschließenden Beratung über den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung.
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