Reimann zu Änderungen am Arzneimittelgesetz: „Empfindliche Schwächung der wirtschaftlichen Versorgung“
„Auf der Zielgeraden zur Gesetzgebung werden die Vorgaben zu Ausschreibungsmöglichkeiten von Arzneimittel-Rabattverträgen nochmals verschlimmbessert und damit die Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung empfindlich geschwächt. So soll das Bundesministerium für Gesundheit im Zusammenspiel mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) künftig anhand von nicht näher beschriebenen Merkmalen eine drohende oder bestehende Marktkonzentration feststellen können und auf dieser Grundlage wiederum die neuen Ausschreibungs-Regelungen, die zuletzt für Antibiotika geplant waren, auf weitere Arzneimittel-Gruppen ausweiten können.
Rabattverträge stabilisieren die Lieferkette und stärken damit nachweislich die Versorgungssicherheit. Durch wirksame und sichere Arzneimittelrabattverträge werden jedes Jahr Milliardenbeträge für die Gemeinschaft der Beitragszahlenden eingespart. Die nun geplante weitere Aufweichung der Ausschreibungs-Systematik setzt diese Einsparungen leichtfertig aufs Spiel. Es ist naiv anzunehmen, dass mit den geplanten Änderungen keine Mehrausgaben für die Gesetzliche Krankenversicherung verbunden sein werden.
Kurz nach den von Minister Lauterbach angekündigten Beitragserhöhungen werden damit jetzt auch noch Gesetzesregelungen angeschoben, die zu zusätzlichen Ausgaben und weiteren Belastungen für die Beitragszahlenden führen werden.“
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