Schadensersatz wegen unterlassener Baumkontrolle
Die Stadt Frankfurt am Main haftet für die Totalbeschädigung eines Fiat 500 durch einen herabfallenden Ast. Die Stadt hat es pflichtwidrig unterlassen, die Krone einer auf dem Bürgersteig stehenden Robinie zu kontrollieren, obwohl diese bereits sichtbare Vitalitätsbeeinträchtigungen aufwies. Der Baum hätte ausnahmsweise mehr als nur einmal pro Jahr kontrolliert werden müssen, entschied laut ARAG Experten das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az.: 1 U 310/20).
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