Schlappe für Opel im Abgasskandal – Sieg für Verbraucher
Vorsicht! Stilllegung von Opel-Fahrzeugen droht
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig betrifft die Opel-Fahrzeuge Zafira 1.6 CDTi, Zafira 2.0 CDTi, Cascada 2.0 CDTi und Insignia 2.0 CDTi (Euro 6b), die vor 2017 hergestellt wurden. Das Gericht betonte, dass die Rückrufpflicht des KBA für bestimmte Opel-Modelle zulässig war und Opel verpflichtet ist, die rechtswidrigen Abschalteinrichtungen zur Manipulation der Abgasreinigung in den genannten Fahrzeugen zu entfernen. Falls sich der Hersteller weigert, droht die Stilllegung dieser Fahrzeuge.
Opel hatte gegen den Rückruf geklagt. Das Verwaltungsgericht Schleswig bekräftigt jedoch erneut, dass Thermofenster und andere Abschalteinrichtungen rechtswidrig sind. Das Gericht stützt sich ausdrücklich auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 21. März 2023 (Az.: C-873/19), wonach Abschalteinrichtungen nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig sind, um den Motor zu schützen oder die Fahrzeugsicherheit zu gewährleisten. Das KBA hat daher zu Recht die Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen sowie die Ausstattung der betroffenen Fahrzeuge mit einwandfreier Software zur Motorsteuerung angeordnet.
Opel hat die betroffenen Fahrzeugmodelle mit rechtswidriger Abgastechnik ausgestattet, insbesondere durch den Einsatz von Thermofenstern, die die temperaturabhängige Abgasrückführung und Steuerung des SCR-Katalysators so beeinflussen, dass die Abgasreinigung im normalen Straßenverkehr in der Regel nicht funktioniert.
Das KBA hatte zuvor bereits die freiwillige Umrüstung betroffener Fahrzeuge zur Reduzierung der Stickoxid-Emissionen angeordnet. Eine Überprüfung der Behörde ergab jedoch den Verdacht, dass die ursprüngliche Software rechtswidrige Abschalteinrichtungen enthielt. Daraufhin entschied das KBA, dass die freiwillige Rückrufaktion unzureichend sei. Stattdessen erhielt die Opel Automobile GmbH am 17. Oktober 2018 einen verbindlichen Bescheid, in dem das KBA die Entfernung aller rechtswidrigen Abschalteinrichtungen und die Durchführung eines von der Behörde genehmigten Software-Updates für alle betroffenen Fahrzeuge anordnete. Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein bestätigte, dass dies zu Recht geschehen ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Verbraucherfreundliche Entwicklung im Diesel-Abgasskandal
Derzeit bahnt sich generell ein sensationeller verbraucherfreundlicher Durchbruch im Diesel-Abgasskandal an. Das aktuelle Opel-Urteil des VG Schleswig ist noch lange nicht der Schlusspunkt. Der Bundesgerichtshof hat in drei Musterverfahren gegen VW, Audi und Mercedes am 8. Mai 2023 neue Leitlinien im Dieselskandal erörtert. Obwohl die Entscheidung erst am 26. Juni 2023 fallen soll, lässt sich schon jetzt eine verbraucherfreundliche Tendenz erkennen. Wer ein Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung im Abgassystem seines Diesels erworben hat, kann mit Schadensersatz rechnen. Wie dieser Schadensersatz heißen wird und wie er berechnet wird, ist noch offen. Der BGH versucht dabei, die vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) am 21. März 2023 vorgegebenen Leitlinien umzusetzen.
Spätestens als das Verwaltungsgericht Schleswig am 20. Februar 2023 das Software-Update zum VW-Skandalmotor EA189 einkassierte und für illegal erklärte, war klar, dass der Diesel-Abgasskandal neu aufgerollt werden muss. (Az.: 3 A 113/18). Denn beim Update handelt es sich um ein Thermofenster, das die Abgasreinigung abhängig von der Außentemperatur regelt – sprich ausschaltet.
Und das Verwaltungsgericht Schleswig machte auch klar, dass die Zulassungsbehörde dafür Sorge zu tragen hat, dass die Fahrzeuge wieder in einen gesetzeskonformen Zustand versetzt werden müssen. Heißt übersetzt: Stilllegungen oder Entzug der Typgenehmigung sind denkbar. Verbraucher sollten daher schnell handeln und Klage gegen den Fahrzeughersteller ihres Diesels einreichen. Thermofenster in beinahe allen Modellen verbaut. Im Opel-Fall ist das Gericht dieser Sichtweise treu geblieben.
Zu diesen verbraucherfreundlichen Entwicklungen vor Gericht kommen noch die von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) veröffentlichten Bosch-Papers. Aus den Dokumenten geht klar hervor, dass alle Hersteller beim Automobilzulieferer Abschalteinrichtungen bestellt haben, um die gesetzlichen Abgasnormen zu umgehen. Bosch hat die Hersteller darauf hingewiesen, dass die Abschalteinrichtungen nicht regelkonform sind. Unterm Strich lässt sich sagen: Die Automobilindustrie verkauft seit 16 Jahren nicht genehmigungsfähige Fahrzeuge. Die Fahrzeuge sind ihr Geld nicht wert. Den Verbrauchern steht Schadensersatz zu. Mehr zu den Bosch-Papers gibt es auf unserer Spezial-Website.
Fazit: Vom Diesel-Abgasskandal betroffene Verbraucher müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals mit enormen Geldeinbußen kämpfen: Ihnen drohen Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste, sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten eine Individualklage erheben. Die Chancen stehen nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg aus dem Dieselskandal herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen.
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien in Deutschland. Mit der Expertise von 37 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart, Kenzingen und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs-, Reise-, Erb-, Versicherungs-, Sozial-, Wohn- und Mieteigentums- , Handels- und Gesellschafts- sowie Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterklage gegen die Mercedes-Benz Group AG.
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