Sommerliche Temperaturen im Büro und Homeoffice: Das ifaa hat Tipps zum Runterkühlen
ifaa-Tipps für Gesundheit und gutes Raumklima:
- Trinken Sie ausreichend: Zwei bis drei Liter von Wasser, Früchtetee oder Saftschorlen unterstützen Kreislauf und Flüssigkeitshaushalt.
- Verzichten Sie möglichst auf koffeinhaltige Getränke: Sie sind schweißtreibend und belasten den Kreislauf.
- Greifen Sie zu bei frischem Obst und Gemüse. Schwere Lebensmittel belasten unnötig.
- Bevorzugen Sie lockere Kleidung, die idealerweise atmungsaktiv ist. Klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ob für die Zeit der Hitze legere Kleidung getragen werden kann.
- Für den Kreislauf: Halten Sie Ihre Unterarme unter fließend kaltes Wasser oder legen Sie ein kaltes Tuch in den Nacken oder auf die Stirn.
- Verwenden Sie die kühleren Stunden für Aufgaben, die die grauen Zellen und/oder den Körper stärker belasten.
- Lüften: In den frühen Morgenstunden ist Lüften am besten. Öffnen Sie alle Fenster für eine gute Luftzufuhr. Auch wenn es warm wird: Gelegentliches Stoßlüften ist auch tagsüber angesagt, um für einen Luftaustausch zu sorgen – besonders dann, wenn mehrere Personen in einem Raum arbeiten.
- Nutzen Sie vorhandene Sonnenschutzeinrichtungen.
- Lassen Sie die Klimaanlage nicht auf Hochtouren laufen, sie sollte nicht zu kalt eingestellt sein. Am besten beträgt der Unterschied zwischen den Temperaturen draußen und im Büro nicht mehr als 6 °C. Größere Temperaturunterschiede können eine Erkältung und Kreislaufbeschwerden nach sich ziehen.
Was sagt der gesetzliche Arbeitsschutz bei hohen Temperaturen in der Arbeitsstätte?
Nach der technischen Regel für Arbeitsstätten zum Thema Raumtemperatur (ASR A3.5) soll es in Arbeitsräumen nicht wärmer als 26 °C sein. Bei über 26 °C zu arbeiten kann gesundheitsgefährdend sein, zum Beispiel bei schwerer körperlicher Arbeit oder bei gesundheitlich Vorbelasteten und besonders schutzbedürftigen Beschäftigten (z. B. Ältere, Schwangere, stillende Mütter). In diesen Fällen ist anhand einer angepassten Gefährdungsbeurteilung über weitere Maßnahmen zu entscheiden.
Der Arbeitgeber ist bei einer Lufttemperatur im Raum von über 30 °C angehalten, wirksame Maßnahmen zu ergreifen. Das bedeutet beispielsweise für eine effektive Steuerung des Sonnenschutzes (z. B. Jalousien auch nach der Arbeitszeit geschlossen halten) und der Lüftungseinrichtungen (z. B. Nachtauskühlung) zu sorgen, die inneren thermischen Lasten zu reduzieren (z. B. elektrische Geräte nur bei Bedarf betreiben), auf das Lüften in den frühen Morgenstunden zu verweisen, Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung zu nutzen, die Bekleidungsregelungen zu lockern oder geeignete Getränke zur Verfügung zu stellen (z. B. Trinkwasser).
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