Bildung & Karriere

Sprachreise als Bildungsurlaub im Ausland – Wie Sie als Arbeitnehmer:in davon profitieren können

Bildung ist das höchste Gut jedes entwickelten Industriestaates. Und doch wissen viele noch immer nicht, dass es in den meisten Bundesländern Deutschlands das Recht und die Möglichkeit gibt, sich  auch während der offiziellen Arbeitszeit weiterzubilden.

Grundlage eines jeden Arbeitsvertrages ist eine adäquate Qualifikation für den entsprechenden Job. Oftmals setzt dies auch das Beherrschen einer Fremdsprache voraus. Aber jeder weiß ebenfalls, dass man eine Fremdsprache pflegen muss, sie praktizieren, damit man in ihr flüssig und sicher bleibt. Nun könnte man als Arbeitnehmer:in einfach Sprachkurse oder Seminare besuchen. Frau Silvia Schröder von lernen & helfen Sprachreisen aus Köln erklärt, dass es aber auch anders gehen kann und wie es funktioniert:

Bildungsurlaub im Ausland

Bildung unterliegt in Deutschland dem Föderalismus. Das heißt, dass jedes Bundesland selbst Gesetze und Bestimmungen festlegt, um dieses Ziel zu erreichen. Was viele nicht wissen ist, dass man in den meisten Bundesländern ein Recht auf mehrere Tage bezahltem Bildungsurlaub hat. Auch im Ausland! Besagtem Föderalismus geschuldet, ist es oftmals aber schwer, sich durch den Dschungel der Bürokratie und der Gesetzestexte zu kämpfen. lernen & helfen Sprachreisen hat dies für seine Kund:innen getan und hält für alle Bundesländer die richtigen Formulare zur Beantragung bereit.

Spanisch in Spanien, Englisch in England – Lernen an der Basis

„Warum nicht das Angenehme mit dem Nützlichen verbinden? Im Urlaub Englisch, Spanisch oder Portugiesisch lernen, den Horizont erweitern, neue Leute treffen und ein wunderbares Land entdecken. Sie haben je nach Bundesland pro Kalenderjahr i.d.R. einen Anspruch auf 5 Tage bezahlten Bildungsurlaub, insgesamt haben Sie Anspruch auf 10 Tage in 2 Jahren.“ erklärt uns Frau Schröder.

Die Firma lernen & helfen Sprachreisen hat aus diesem Grund Sprachreisen zusammengestellt, die genau diesen Bedürfnissen gerecht werden. Die Fremdsprache vertiefen und gleichzeitig Land und Leute kennenzulernen. Auch sind diese Reisen nicht auf Europa beschränkt, vielmehr bleibt es Ihnen überlassen, für welches Urlaubsziel Sie sich letztendlich entscheiden.

99% Erfolgsquote

Der Kölner Reiseveranstalter bietet nicht nur die unterschiedlichsten Reiseziele an, sondern unterstützt seine Kund:innen auch bei der Beantragung des Bildungsurlaubes beim Arbeitgeber. Die Erfolgsquote von 99% spricht dabei für sich. Das Unternehmen blickt auf eine zwanzigjährige Erfahrung zurück und legt vor allem Wert auf individuelle Beratung und ausgesuchte Qualität der Reisen. Fachkundige Betreuer:innen vor Ort, niveauvolle und genau abgestimmte Kurse sorgen bei jeder Reise für die richtige Balance zwischen Lernen und Erholung.

Welche interessanten Reiseziele zur Verfügung stehen, welche Unterlagen zur Beantragung gemäß Ihres Bundeslandes notwendig sind und auch wie Sie diese Bildungsreise Ihrem Arbeitgeber schmackhaft machen können, erfahren Sie genauestens auf der Webseite des Unternehmens:

https://www.lernenundhelfen.de/bildungsurlaub

Über lernen & helfen Sprachreisen

lernen & helfen Sprachreisen bietet seit 2003 ein ausgewähltes Spektrum an Sprachreisen – vorwiegend in spanisch-, englisch- oder portugiesischsprachige Entwicklungs- bzw. Schwellenländer an. Zum Angebot gehören Sprachkurse, Bildungsurlaube, Familiensprachreisen und Sprachrundreisen. Bei der Ausgestaltung unserer Reisen bringen wir ganz bewusst die sozialen, ökologischen und ökonomischen Aspekte des Tourismus in positiven Einklang. So führen die Reisen für alle Beteiligten zu einem nachhaltigen Erfolg.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

lernen & helfen Sprachreisen
Kleine Spitzengasse 2-4
50676 Köln
Telefon: +49 (221) 47421-36
https://www.lernenundhelfen.de

Ansprechpartner:
Silvia Schröder
Kundenbetreuung / Inhaberin
Telefon: +49 (221) 4742136
E-Mail: team@lernenundhelfen.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel