Energie- / Umwelttechnik

Strompreisbremsen-Reparatur darf Vertrauensverlust nicht vertiefen

Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie des Deutschen Bundestages befasst sich heute im Rahmen einer öffentlichen Anhörung mit einer Reparatur des Strompreisbremsengesetzes (StromPBG) sowie einer kleinen Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zur Verlängerung befristeter Maßnahmen zur kurzfristigen Ausweitung der Biogasproduktion. Die zur Anhörung geladene Sachverständige und Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie Sandra Rostek kommentiert:

„Die im letzten Jahr geführte Diskussion um das StromPBG hat zu einem schweren Vertrauensverlust in der Branche geführt. Die ersten Überlegungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, aber auch der anschließende Referenten- und Kabinettsentwurf des StromPBG hätte die Produzenten zuverlässigen flexiblen Stroms bestraft und zu zahlreichen Anlagenstilllegungen geführt. Obwohl die Regierungsfraktionen im parlamentarischen Verfahren die Gefahr eines harschen Eingriffs in den Anlagenbestand weitgehend abwendeten, wirkt dieser Vertrauensverlust auch über den Beschluss des StromPBG hinaus.

Es ist daher zu begrüßen, dass der Abschöpfungsmechanismus nicht verlängert werden soll. Umso problematischer ist deshalb, dass die Bundesregierung mit der vorliegenden Gesetzesnovelle den vor Weihnachten beschlossenen Konsens unnötig abwandelt und damit wieder für Verunsicherung sorgt. Dies betrifft insbesondere die Regelungen zur Bagatellgrenze, die bestimmen, ab welcher Leistung eine Biogasanlagen unter den Abschöpfungsmechanismus fällt. Es kann nicht sein, dass mit dem Kabinettsentwurf auf einmal deutlich mehr Anlagen in den bürokratischen Mechanismus der Abschöpfung einbezogen werden. Das widerspricht zudem explizit dem Willen der Abgeordneten. Auf der anderen Seite werden bestehende Probleme nicht adressiert. So gibt es grundsätzlichen Änderungsbedarf bei Sicherheitszuschlägen von festen Brennstoffen. Denn neben Altholz sind auch andere feste Biomassen von hohen Preissteigerungen betroffen.

Gleichzeit zu dem oben Genannten wird in der Anhörung auch eine kleine EEG-Novelle besprochen. Hierbei soll für Biogasanlagen diebefristete Aussetzung der Höchstbemessungsleistungbis Ende 2024 sowie die Flexibilisierung des Güllebonus verlängert werden. Dies ist ein sinnvoller Schritt, damit der bestehende Biogasanlagenpark auch im kommenden Winter einen größeren Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten kann. Doch die im Kabinettsentwurf vorgesehenen Änderungen helfen nur bedingt das wichtige Ziel zu erreichen. Ergänzend müssen die technischen Anforderungen zur Minderung von Methanemissionen im EEG an das einschlägige Fachrecht in der TA-Luft 2021 angepasst werden. Dies ermöglicht zusätzliche Spielräume zur Erhöhung der Gaserzeugung und kann bei einer konsequenten Umsetzung Investitionskosten senken und Innovationen anreizen, ohne Abstriche beim Immissionsschutz zu machen.

Die Verbesserungen der kleinen Novelle dürfen aber auch nicht das Ende der Verbesserungen für die Biomasse sein. Biomasse wird mindestens bis 2030 dringend für die Versorgungssicherheit benötigt. Um zumindest den Anlagenbestand zu erhalten ist das Ausschreibungsdesign dringend zu überarbeiten. Zuvorderst muss das Volumen erhöht und die Südquote abgeschafft werden.“

Das Hauptstadtbüro Bioenergie hat zu diesen und weiteren Punkten eine Stellungnahme erarbeitet und auf der Webseite HBB veröffentlicht.

Über die Bioenergieverbände

Im „Hauptstadtbüro Bioenergie“ bündeln vier Verbände ihre Kompetenzen und Ressourcen im Bereich Energiepolitik: der Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE), der Deutsche Bauernverband e.V. (DBV), der Fachverband Biogas e.V. (FvB) und der Fachverband Holzenergie (FVH). Gemeinsam bilden sie die gesamte Bioenergiebranche ab von Land- und Forstwirten, Anlagen- und Maschinenbauern, Energieversorgern bis hin zu Betreibern und Planern. Das Hauptstadtbüro Bioenergie verleiht den vielen unterschiedlichen Akteuren und verschiedenen Technologien der Bioenergiewirtschaft eine gemeinsame starke Stimme gegenüber der Politik. Insbesondere in den Sektoren Strom und Wärme setzt es sich technologieübergreifend für die energiepolitischen Belange seiner Trägerverbände ein. Im Kontakt mit politischen Entscheidungsträgern kann das Hauptstadtbüro Bioenergie auf ein breites Unterstützernetzwerk zurückgreifen und kooperiert insbesondere mit dem Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) www.hauptstadtbuero-bioenergie.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Fachverband Biogas e.V.
Euref-Campus 16
10829 Berlin
Telefon: +49 (30) 27581790
Telefax: +49 (30) 275817929
http://www.biogas.org

Ansprechpartner:
Gerolf Bücheler
Geschäftsführer
Telefon: +49 (30) 2758179-21
E-Mail: buecheler@bioenergie.de
Bernd Geisen
Geschäftsführer
Telefon: +49 (228) 81002-59
E-Mail: geisen@bioenergie.de
Axel Finkenwirth
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)
Telefon: +49 (30) 31904-240
E-Mail: presse@bauernverband.net
Jörg Schäfer
Fachverband BIOGAS e.V.
Telefon: +49 (30) 2758179-15
Fax: +49 (30) 2758179-29
E-Mail: joerg.schaefer@biogas.org
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel