Verbraucher & Recht

Tag der Flaggen: Wehende Fahnen

Das Hissen von Flaggen ist eine Möglichkeit, seine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe, sein Engagement für eine Sache oder einfach seinen Stolz auf sein Land zum Ausdruck zu bringen. Ob in Mietwohnungen, auf dem Balkon, im Schrebergarten oder am Auto – das private Flaggenhissen kann jedoch mit einigen Regeln und Vorschriften einhergehen, die beispielsweise von Vermietern oder Hausgemeinschaften festgelegt werden. Anlässlich des Tages der Flaggen am 14. Juni informieren die ARAG Experten, was es bei dem bunten Tuch zu beachten gibt.

Flaggen in der Mietwohnung
Das Hissen von Flaggen im privaten Bereich ist laut ARAG Experten grundsätzlich erlaubt, solange keine öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Ruhe gestört wird. So dürfen Hauseigentümer – selbst wenn es dem Nachbarn nicht gefällt –, auf dem eigenen Grundstück einen Fahnenmast errichten und eine Flagge hissen. Mietern raten die ARAG Experten, einen Blick in die Regelungen der Hausordnung oder des Mietvertrags zu werfen. Manche Vermieter oder Hausgemeinschaften verbieten möglicherweise das Hissen von Flaggen, um das äußere Erscheinungsbild der Immobilie einheitlich zu halten. In solchen Fällen sollten Mieter im Vorfeld mit ihrem Vermieter Rücksprache halten. Grundlos darf er die Flagge allerdings nicht verbieten.

Beim Hissen von Flaggen auf dem Balkon weisen die ARAG Experten zudem darauf hin, dass das Tuch keine Gefahr für andere darstellen darf. Wenn der Balkon beispielsweise nahe an einer Straße liegt, sollten große Flaggen vermieden werden, die möglicherweise auf die Straße wehen könnten. Das Hissen von Flaggen sollte zudem niemals die Privatsphäre anderer Balkonnutzer beeinträchtigen. Daher muss die Flagge so angebracht werden, dass sie weder den Lichteinfall noch die Sicht der Nachbarn beeinträchtigt. Dabei muss eine Flaggenhalterung einerseits gewährleisten, dass die Flagge nicht abreißen kann, andererseits darf die Halterung die Bausubstanz nicht beschädigen. Bevor Mieter hier also zur Bohrmaschine oder anderen Werkzeugen greifen, sollten sie vorher unbedingt die Zustimmung des Vermieters einholen.

Flaggen im Schrebergarten
Im Schrebergarten gelten oft ähnliche Regelungen wie in Mietwohnungen. Viele Vereine haben spezifische Vorschriften bezüglich des Hissens von Flaggen, um ein harmonisches Erscheinungsbild der gesamten Anlage zu gewährleisten. Daher raten die ARAG Experten Garten-Pächtern, sich mit den geltenden Regeln vertraut zu machen oder mit dem Vereinsvorstand zu sprechen.

Flaggen am Auto
Spätestens seit der Fußball-Weltmeisterschaft in Deutschland 2006 oder dem Titel-Gewinn 2014 ist das Anbringen von Flaggen am Auto zum Nationalsport geworden: Außenspiegel, Rückspiegel, Kühlerhaube – wo auch immer es am Fahrzeug passte, prangten Deutschlandfahnen. Allerdings raten die ARAG Experten hier zur Umsicht beim Anbringen des Nationaltuchs: Weder darf die eigene Sicht behindert noch dürfen andere Verkehrsteilnehmer abgelenkt werden.

Diese Flaggen sind tabu
Während nichts dagegen spricht, einfache Nationalflaggen im privaten Bereich zu hissen, gehören Versionen mit Wappen und anderen National-Symbolen nur auf offizielle Dienstflaggen. Die ARAG Experten weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass in Deutschland die „Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole“ strafbar ist (Paragraf 90a, Strafgesetzbuch). Wer dagegen verstößt, muss im schlimmsten Fall mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen. Wer also mit der Flagge seine Werte oder Überzeugung zeigen will, sollte respektvolle und angemessene Flaggen wählen, ohne andere zu beleidigen oder zu verletzen.

Wenn die Flagge eines Landes verwendet wird, das völkerrechtlich nicht anerkannt ist oder wenn es politische Spannungen oder Konflikte zwischen Deutschland und dem betreffenden Land gibt, könnte es ebenfalls problematisch werden. Auch vor historischen Flaggen oder Symbolen mit einer besonderen historischen Bedeutung warnen die ARAG Experten, insbesondere wenn sie in Verbindung mit extremistischen oder verfassungsfeindlichen Ideologien stehen.

Flaggen, die Leben retten
An bewachten Stränden zeigen Flaggen, an welchen Badestellen ein gefahrloses Baden möglich ist oder wann Badeverbot herrscht. Ist die rot-gelbe Flagge gehisst, sind Rettungsschwimmer der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) im Einsatz und jeder Strandgast kann bedenkenlos plantschen und schwimmen gehen. Bei einer gelbe Flagge sollten nach Auskunft der ARAG Experten hingegen nur sichere, geübte Schwimmer ins Wasser gehen. Ist die rote Flagge gehisst, kann ein Bad im Meer lebensgefährlich sein, es herrscht Badeverbot. In Bereichen mit einer schwarz-weißen Flagge können sich Wassersportler austoben; hier ist Schwimmen tabu.

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