Tierpark Hellabrunn appelliert an die Beachtung der geltenden Tierparkordnung und unterstreicht das Fütterungsverbot
Es sind schöne Tage wie jetzt aktuell in den Pfingst- oder in den kommenden Sommerferien im Tierpark Hellabrunn: die Sonne scheint, der Himmel ist weiß-blau und zahlreiche Besucherinnen und Besucher beobachten die zahlreichen Tierarten. Doch das schöne Bild trügt ab und an, denn immer wieder kommt es verbotenerweise zu Fütterungen der Tiere, lautstarkes Nachahmen von Tieren, Müllverschmutzungen oder Verlassen der Besucherbereiche. Im Interesse unserer Tiere ist dies alles strengstens verboten und trotzdem muss der Tierpark immer wieder Besucher auf die geltende Tierparkordnung aufmerksam machen. Für Hellabrunn ein leicht vermeidbares Ärgernis, denn alle Hinweise zum Verhalten sind in den Hellabrunner Tierparkregularien unter: https://www.hellabrunn.de/tierparkordnung für jeden einsehbar und im Tierpark größtenteils durch umfangreiche Beschilderungen schriftlich und visuell verständlich dargestellt.
Füttern verboten: Warum Fehlverhalten großen Schaden anrichten kann
Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, schließlich möchte niemand der Tiere pflegt, dass diese von fremden Leuten gefüttert werden. Trotz allem kommt es vor allem in den besucherstarken Monaten immer wieder zu verbotenen Futtergaben oder der Missachtung von Anlagen-Begrenzungen. Für Tierparkdirektor und Vorstand Rasem Baban ein ständiges Thema im Tierpark und leicht zu vermeiden: „Wir freuen uns über zahlreiche Besucher und tragen als Tierpark gerne dazu bei, zusammen mit der Familie, individuell oder zu zweit einen schönen und erlebnisreichen Tag in Hellabrunn zu verleben. Leider kommt es immer wieder zu Fehlverhalten einzelner, was durch unsere Mitarbeitenden sowie unterstützende Artenschutzbotschafter angesprochen werden muss. Für den Tierpark hat das Wohl der Tiere höchste Priorität. Wir müssen daher immer auf falsches Verhalten hinweisen, auch wenn wir unsere Gäste nicht gerne bei ihrem Tierparkerlebnis stören. Alle unsere Tiere haben einen individuellen Futterplan, der auf den aktuellen Gesundheitszustand, das Alter und die körperliche Konstitution zugeschnitten ist. Fremde Futtergabe können daher schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben. In Fällen unerlaubter Fütterungen sind alle Tierparkbeschäftigten berechtigt, die jeweiligen Personen anzusprechen und gegebenenfalls vom Hausrecht Gebrauch zu machen.“, so Baban über den aktuellen Appell des Tierparks.
Zum regelmäßigen Bild im Tierpark gehören auch die Übertretung von Absperrungen, das laute Nachahmen von Tieren oder unachtsam hinterlassener Müll. Hellabrunn ist ein Flora-Fauna-Habitat, gehört zum Landschaftsschutzgebiet der Isarauen und steht daher unter besonderem Schutz. Anlagen-Umgrenzungen werden nach Möglichkeit begrünt, um zusätzliche Rückzugsmöglichkeiten für Kleintiere wie Insekten oder Amphibien aller Art schaffen zu können. Übertretungen und Verschmutzungen durch liegengelassene Abfälle gefährden diese Lebensräume, können die Tiere auf den Anlagen nervös machen oder deren Gesundheit gefährden. Rasem Baban dazu weiter: „Auch das lautstarke Nachahmen von Tieren wie Wölfen oder Löwen können wir im Tierpark jeden Tag beobachten. Dies ist nicht nur störend für viele andere Besucher, sondern auch völlig ergebnislos, da die Tiere nicht darauf reagieren. Die Mehrheit unserer Besucher befolgt dankenswerter Weise die geltenden Regeln. Es ist wie so oft der kleine Teil derer, die sich nicht daran halten, die diesen deutlichen Aufruf notwendig machen. Wir möchten sicherstellen, dass jeder seinen Besuch gleichermaßen genießen kann und bitten einfach um gegenseitige Rücksichtnahme – auf andere Menschen und natürlich auf unsere Tiere“, appelliert Baban.
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