Verbraucher & Recht

Wenn’s unter der Decke wimmelt

Die Urlaubs-Saison startet wieder. Im letzten Jahr wurden in Deutschland knapp 451 Millionen Übernachtungen verzeichnet. Egal, ob Hotelzimmer, Appartement oder Blockhütte – eines der wichtigsten Wohlfühlkriterien auf Reisen ist die Sauberkeit. Die ARAG Experten geben Tipps, wie Urlauber checken können, ob die Unterkunft wirklich sauber ist und welche Rechte sie haben, wenn das Domizil nicht den üblichen Kriterien entspricht.

Der Hotelzimmer-Check
Beim ersten Eindruck kann man sich ruhig auf seine Nase verlassen: Ist die Luft im Zimmer frisch, muffig oder abgestanden? Letzteres könnte ein Zeichen für zu selten gereinigte Polster, Vorhänge oder Teppiche sein. Das gleiche gilt für Handtücher und Bettdecken. Auch sie sollten angenehm riechen und zudem sauber sein: Flecken oder Körperhaare haben darauf nichts zu suchen. Gute Hotels versehen Matratzen und Kopfkissen zudem mit einem hygienischen Extrabezug. Das Zimmer sollte offensichtlich gereinigt sein, einschließlich Staubwischen, Staubsaugen und Reinigen aller Oberflächen und Böden. Urlauber können bei der Kontrolle gerne auch einen Blick unter das Bett werfen und zudem Mülleimer, Toilettenbürste und Co. anheben – denn auf den Böden zeigt sich, wie gründlich die Zimmerreinigung ist.

Weiter geht es im Bad: Auch hier heißt es: „Immer der Nase nach“. Wenn es unangenehm riecht, können schlecht gereinigte Abflussrohre dafür verantwortlich sein. Toilette, Dusche, Waschbecken und Spiegel sollten fleckenfrei sein. Kalkflecken an den Fliesen können ein Hinweis darauf sein, dass sie nicht gründlich und regelmäßig abgewischt werden. Vor allem bei Schimmelbefall – gerne auch an Duschvorhängen – raten die ARAG Experten, umgehend auf ein anderes Zimmer zu bestehen, weil dann sogar Gefahr für die eigene Gesundheit bestehen kann.

Darüber hinaus lassen ramponierte Möbel, defekte Lampen oder beispielsweise beschädigte Vorhänge Rückschlüsse auf den allgemeinen Zustand des Hotelzimmers zu. Hier raten die ARAG Experten, sich bei Mängeln umgehend an das Hotelpersonal zu wenden und um Abhilfe zu bitten.

Was müssen Urlauber hinnehmen?
Grundsätzlich wird zwischen „Unannehmlichkeit“ und tatsächlichem Mangel unterschieden. Wenn das Hotelzimmer bei Ankunft nicht gefällt, raten die ARAG Experten, das Hotelpersonal oder die Reiseleitung vor Ort zu kontaktieren und um ein anderes Hotelzimmer zu bitten. Dabei sind Urlauber allerdings auf die Kulanz des Hotels und die Verfügbarkeit freier Zimmer angewiesen.

Reisemängel richtig melden
Gibt es allerdings konkrete Mängel, kann man auf ein anderes Zimmer bestehen. Dazu muss der Reiseveranstalter – und nicht etwa die Hotelrezeption oder das Reisebüro – informiert werden. Und zwar schriftlich sowie mit Zeit- und Datumsangabe. Allerdings weisen die ARAG Experten darauf hin, dass man dem Veranstalter eine angemessene Frist einräumen sollte, um die Mängel zu beseitigen. Je nach Aufenthaltsdauer kann diese einen oder mehrere Tage betragen. Ist die Frist verstrichen und sind die Mängel noch nicht behoben, sollten sich die Urlauber an die Beweissicherung machen. Dazu eignen sich Zeugenaussagen und Fotos, aber auch Videos können dabei hilfreich sein.

So geht’s nach der Reise weiter
Nach der Rückkehr können Urlauber bei ihrem Reise¬veranstalter reklamieren. Hierfür haben sie zwei Jahre Zeit, vorausgesetzt, der Mangel wurde schon vor Ort angezeigt. Das Schreiben sollte zudem enthalten, dass ein Preisnachlass oder sogar Schadensersatz gefordert wird.

Ekel-Camping
Einer der größten Aufreger auf Campingplätzen sind dreckige Sanitäranlagen. Ob aufgrund rücksichtsloser Camper oder unzureichender Reinigung von Toiletten und Duschen – wer sich ekelt, sollte umgehend den Betreiber des Campingplatzes einschalten. Auch hier können Fotos oder Videos der Mängel hilfreich bei der Beschwerde sein. Auch andere Camper, die womöglich ähnlich denken, können den Druck auf den Betreiber erhöhen. Die ARAG Experten raten auch hier zur schriftlichen Beschwerde. Sie sollte eine Frist zur Mängelbeseitigung enthalten. Wenn sich der Betreiber stur stellt, haben Urlauber bei gravierenden Mängeln die Möglichkeit, die Gesundheits- oder Tourismusbehörde zu informieren. Sie können Campingplatzbetreiber zur Einhaltung der Hygiene- und Reinigungsstandards verpflichten.

Airbnb und Co.
Ähnlich sollten Gäste bei Unterkünften, die sie über Plattformen wie z. B. Airbnb oder Fewo direkt gebucht haben, vorgehen. Ist die Bleibe offensichtlich verschmutzt, raten die ARAG Experten auch hier, umgehend den Gastgeber zu informieren, am besten über die Kommunikationsfunktion des jeweiligen Online-Portals. Dort können unzufriedene Gäste die Mängel beschreiben, um Abhilfe bitten – das kann eine erneute Reinigung durch den Gastgeber selbst oder durch eine professionelle Reinigungskraft sein – und eine Frist setzen. Stößt man damit auf taube Ohren, ist der nächste Schritt die Kontaktaufnahme mit dem Kundenservice des Anbieters, der eventuell vermitteln kann. Wenn keine Lösung gefunden werden kann, haben Plattformen unter Umständen die Möglichkeit, eine Ersatzunterkunft oder eine Rückerstattung des Mietpreises anzubieten.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/reiseversicherung/reise-ratgeber/

 

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