Abwasserabgabengesetz Teil II
Die Abwasserabgabe ist eine Sonderabgabe, die der Staat für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer erhebt.
Sie erfüllt unter der Maxime des Verursacherprinzips eine Lenkungsfunktion, die eine Verbesserung der Gewässergüte zum Ziel hat.
Das Gesetz wurde zum ersten Mal am 13.09.1976 (BGBl. I S. 2721) verkündet und zuletzt am 09.12.2004 (BGBl. I. S. 3332) geändert.
Mit dieser fünften Novelle wurde im Abwasserabgabengesetz die Änderung der Abwasserverordnung so umgesetzt, dass ab dem 01.01.2005 der Parameter Fischgiftigkeit durch den Fischeitest ersetzt wird.
Das Abwasserabgabengesetz ist ein Rahmengesetz des Bundes, das durch die Ausführungsgesetze der Länder auszufüllen ist.
Kernpunkt des Gesetzes ist, dass für die Verschmutzung des Abwassers, das in ein Gewässer eingeleitet wird, eine Abgabe zu zahlen ist.
Der Grad der Verschmutzung wird in Schadeinheiten ausgedrückt.
Der Workshop wurde zur Vertiefung des Seminars konzipiert und ist gleichermaßen für die Teilnehmer des Grundkurses und insbesondere für erfahrene Mitarbeiter von abgabepflichtigen Unternehmen und für Festsetzungsbehörden geeignet, die auch mit atypischen Fällen in der Praxis konfrontiert werden.
Der Workshop bietet die Möglichkeit, eigene abgaberechtliche Beispiele, Probleme und Fragen im Vorfeld zuzusenden, damit diese zum Workshop thematisiert und diskutiert werden können.
Um der Referentin die Möglichkeit zu geben, Ihre Beispiele, Probleme und Fragen für den Workshop aufbereiten zu können, wird um die Übersendung bis 7 Tage vor Seminarbeginn gebeten.
Zur Berechnung der Übungsaufgaben sollten die Teilnehmer einen Taschenrechner mitbringen.
Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.
Teilnahmepauschale: 429€ (MwSt.-frei)
Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter https://www.iwu-ev.de/…
Programm
09.30 Uhr Begrüßung und Einführung
09.35 Uhr Vertiefende Ausführung zu unbestimmten Begriffen im Abwasserabgabengesetz
wie z.B.:
– Abwasser
– Einleiten
– Gewässer
– Schönungsteich/Nachklärteich
– geringer erklärte Werte unterlegt mit Fällen aus der Praxis
Kaffeepause
Vertiefende Ausführungen zum Thema Verrechnung von Investitionen an Abwasseranlagen
Auswertung von Gerichtsentscheidungen
12.15 Uhr Mittagspause
13.30 Uhr Vorstellung und Diskussion von Beispielen, Problemen und Fragen der Workshop-Teilnehmer
Kaffeepause
Bei Interesse besteht auch die Möglichkeit, für ein komplexeres Fallbeispiel die Abwasserabgabe zu berechnen.
16.15 Uhr Ende der Veranstaltung
Wir sind ein gemeinnütziger Verein und konzentrieren uns schwerpunktmäßig auf das Organisieren von Fachseminaren und –tagungen für Führungskräfte und das Fachpersonal in Unternehmen unterschiedlicher Branchen und in öffentlichen Einrichtungen.
Umweltorientierte Unternehmensführung ist dabei das Ziel unserer Teilnehmer.
Ergänzt wird der Fokus des IWU durch Seminare zu neuen rechtlichen und technischen Entwicklungen für Fachkräfte in Unternehmen der kommunalen Wasserver- und Abwasserentsorgung sowie der Abfall- und Energiewirtschaft.
Das IWU trägt damit dem Konsens Rechnung, dass Unternehmen im 21. Jahrhundert nicht nur wirtschaftlichen Erfolg, sondern ebenso den Interessen der Gesellschaft und der Umwelt verpflichtet sind.
Seminare des IWU werden durchweg von Fachkräften aus den jeweiligen Bereichen geleitet.
Dazu haben wir einen Pool an hochkarätigen Dozenten, welche in unseren Seminarräumen und Veranstaltungssäalen, ihr KnowHow weitergeben. Dabei hat das IWU zur Umsetzung der aktuellen Weiterbildungsveranstaltungen und Tagungen zahlreiche Innovatoren, Querdenker, Vernetzer und Kommunikatoren als spannende und inspirierende Referenten zur Verfügung. Fachkompetenz wird vorrangig aus Rechtsanwaltskanzleien, Planungs- und Ingenieurbüros, Führungsebenen der Wirtschaft sowie aus Behörden akquiriert.
Das IWU setzt auf flexibles Wissensmanagement, dazu zählt ein weit verzweigtes Netzwerk an fachspezifischen und spezialisierten Kompetenzen.
https://iwu-ev.de
Institut für Wirtschaft und Umwelt e.V.
Maxim-Gorki-Str. 13
39108 Magdeburg
Telefon: +49 (391) 7447-894
Telefax: +49 (391) 8190-819
https://iwu-ev.de
Presse
Telefon: +49 (391) 744789-5
E-Mail: blaschyk@iwu-ev.de