Aktuelle Daten aus dem MS-Register: Empfehlungen zur Kontrastmittelgabe bei Magnetresonanztomographie (MRT)
In der aktuellen Auswertung werden die Daten von MS-Patienten (NPwMS=9189) analysiert, die seit 2020 eine im MS-Register dokumentierte MRT-Untersuchung (NMRT=13.500) erhalten haben, um zu untersuchen, ob sich der Einsatz von Kontrastmitteln in der MRT bei MS-Patienten seit dieser neuen Empfehlung verringert hat.
Die Ergebnisse zeigen einen deutlichen Rückgang des Anteils der Kontrastmittelgabe bei kranialen und spinalen MRT-Untersuchungen in den Jahren 2020 bis 2023. Abbildung 2 zeigt den prozentualen Anteil der MRT-Untersuchungen mit Kontrastmittelgabe nach Art/Lokalisation der Untersuchung und Kalenderjahr.
Insgesamt zeigt die Auswertung der deutschen Registerdaten einen kontinuierlichen
Trend zu einem geringeren Anteil von MRT-Untersuchungen, bei denen Kontrastmittel
eingesetzt wurden. Als Limitation der Auswertung ist zu beachten, dass ein nicht unerheblicher Teil der Beobachtungszeit durch mögliche Einschränkungen auf Grund der Sars-CoV-2 Pandemie als auch durch mögliche Zurückhaltung seitens der MS-Erkrankten aus Sorge vor einer Ansteckung beeinflusst sein können.
MRT-Untersuchungen haben weiterhin einen hohen Stellenwert für die MS-Behandlung
– ein Kommentar von Marc Pawlitzki und Sven G. Meuth
Die MRT-Diagnostik hat weiterhin einen hohen diagnostischen, aber auch therapeutischen Stellenwert für die Betreuung von MS Betroffenen. Allein die Diagnosekriterien haben zuletzt die Bedeutung der MRT weiter untermauert. Bereits nach einem erstmaligen klinischen Schub kann bei entsprechender Verteilung von MS typischen Entmarkungsherden in der initialen kranialen und spinalen MRT die
Diagnose einer MS gestellt werden. Jedoch muss dann zusätzlich der Nachweis von einer kontrastmittelaufnehmenden Läsion als Kriterium für die zeitliche Dynamik vorliegen. Zwar kann dieses Kriterium durch einen passenden Nervenwasserbefund (Nachweis von sogenannten oligoklonalen Banden) ersetzt werden, doch sollte dies nicht zum Verzicht einer Kontrastmittelgabe führen.
Die aktuellen Daten aus dem MS-Register der DMSG zeigen insgesamt eine erfreuliche Entwicklung. Denn die zeitnahe Umsetzung der aktuellen internationalen Empfehlungen führt zu einer Optimierung bisheriger MRT-Untersuchungen und damit zu einer Reduktion nicht notwendiger Kontrastmittelgaben. Im Detail
werden insbesondere bei regelhaften MRT-Kontrollen nun keine Kontrastmittelgaben mehr als sinnvoll erachtet, jedoch unterstreichen die aktuellen Empfehlungen weiterhin die Voraussetzungen für ein optimales Monitoring mittels MRT:
- Standardisierte MRT-Protokolle, die somit eine gute Vergleichbarkeit mit
Voraufnahmen ermöglichen sowie - regelmäßige kraniale MRT-Aufnahmen, um insbesondere eine schleichende Krankheitsaktivität zu erkennen.
Vorsicht ist geboten, wenn man den Erfolg einer eingeleiteten Immuntherapie durch eine MRT-Verlaufskontrolle bewerten will. Hier sollte drei bis sechs Monate nach Therapieeinleitung eine MRT-Untersuchung als Ausgangsbefund angesehen werden (sogenanntes Re-Baselining), maßgebend als Vergleich für weitere MRT-Kontrollen.
Auch dass mit zunehmender Erkrankungsdauer auf eine Kontrastmittelgabe meist verzichtet wird, entspricht den bisherigen Erfahrungen aus Studien, die eine altersabhängige Abnahme von Kontrastmittel aufnehmenden Läsionen bei MS zeigen. Dennoch kann insbesondere beim Verdacht auf eine sekundäre chronische Progression zur Identifizierung von (noch) vorliegender entzündlicher Aktivität eine Kontrastmittelgabe erwogen werden.
Literatur:
1. Wattjes MP, Ciccarelli O, Reich DS, Banwell B, et al. (2021). 2021
MAGNIMS–CMSC–NAIMS consensus recommendations on the
use of MRI in patients with multiple sclerosis. The Lancet Neurology
20:653–670. https://doi.org/…(21)00095-8
2. Koch MW, Mostert J, Greenfield J, Liu WQ, Metz L (2020). Gadolinium
enhancement on cranial MRI in multiple sclerosis is age dependent.
J Neurol. 2020;267(9):2619-2624. https://doi.org/…
020-09895-0
Quelle: MS Forschungs- und Projektentwicklungs-gGmbH und Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft, Bundesverband e.V.
Weitere Infos zur Studie: www.dmsg.de
Der DMSG-Bundesverband e.V., 1952/1953 als Zusammenschluss medizinischer Fachleute gegründet, vertritt die Belange Multiple Sklerose Erkrankter und organisiert deren sozialmedizinische Nachsorge.
Die Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft mit Bundesverband, 16 Landesverbänden und derzeit mehr als 750 örtlichen Kontaktgruppen ist eine starke Gemeinschaft von MS-Erkrankten, ihren Angehörigen, 4.186 engagierten ehrenamtlichen Helfern und 251 hauptberuflichen Mitarbeitern. Insgesamt hat die DMSG rund 42.000 Mitglieder.
Mit ihren umfangreichen Dienstleistungen und Angeboten ist sie heute Selbsthilfe- und Fachverband zugleich, aber auch die Interessenvertretung MS-Erkrankter in Deutschland. Schirmherr des DMSG-Bundesverbandes ist Christian Wulff, Bundespräsident a.D.
Multiple Sklerose (MS) ist eine chronisch entzündliche Erkrankung des Zentralnervensystems (Gehirn und Rückenmark), die zu Störungen der Bewegungen, der Sinnesempfindungen und auch zur Beeinträchtigung von Sinnesorganen führt. In Deutschland leiden nach Zahlen des Bundesversicherungsamtes mehr als 240.000 Menschen an MS. Trotz intensiver Forschungen ist die Ursache der Krankheit nicht genau bekannt.
MS ist keine Erbkrankheit, allerdings spielt offenbar eine genetische Veranlagung eine Rolle. Zudem wird angenommen, dass Infekte in Kindheit und früher Jugend für die spätere Krankheitsentwicklung bedeutsam sind. Welche anderen Faktoren zum Auftreten der MS beitragen, ist ungewiss. Die Krankheit kann jedoch heute im Frühstadium günstig beeinflusst werden. Deutschlandweit sind schätzungsweise 280.000 Menschen an Multipler Sklerose erkrankt, weltweit etwa 2,8 Mio. Menschen.
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