Anstieg der Unternehmensinsolvenzen im Juni: Voraussichtlich nur ein Quartalseffekt
„Der Anstieg der Unternehmensinsolvenzen im Juni ist nicht ungewöhnlich. Er gehört zu den normalen unterjährigen Schwankungsbewegungen des Insolvenzaufkommens. Zum Ende eines Quartals stehen Erklärungsfristen und Zahlungen an öffentliche Gläubiger wie Fiskus oder Sozialversicherungsträger an. Können diese Zahlungen nicht geleistet werden, dann häufen sich die Insolvenzanträge“, erklärt Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID). „Selbst wenn sich die Steigerung der Unternehmensinsolvenzen auf dem Niveau der letzten Monate fortsetzen sollte, werden bei weitem nicht die Spitzenwerte der Unternehmensinsolvenzen wie zu Zeiten der Finanzkrise erreicht werden. 2009 mussten rund 33.000 Unternehmen Insolvenzantrag stellen.“
Eine besondere Häufung der Insolvenzanträge ist weiterhin im Krankenhaus- und Pflegebereich, in der Bau- und Immobilienbranche sowie im Einzelhandel zu beobachten.
Das von Bund und Ländern verabschiedete Eckpunktepapier zur Krankenhausreform wird die Lage bei Kliniken kurzfristig nicht entschärfen. „Selbst bei einer schnellen gesetzlichen Umsetzung der Krankenhausreform werden die erst für 2024/2025 angekündigten Maßnahmen für viele Krankenhäuser zu spät kommen.“
Die Bau- und Immobilienbranche hat nach wie vor mit einer Baupreisinflation von acht Prozent zu kämpfen. Viele Bauprojekte liegen auf Eis, da die Baunachfrage auch aufgrund der stark gestiegenen Bauzinsen deutlich zurückgegangen ist.
„Wir haben in Deutschland immer noch eine relativ hohe Inflation, zuletzt von 6,4 Prozent im Juni. Man kann erwarten, dass die EZB den Leitzins bei anhaltenden Inflationsraten über fünf Prozent weiterhin erhöhen wird. Die Konsequenz ist eine Dämpfung der Konjunktur mit einhergehender Investitions- und Konsumzurückhaltung“, so der VID-Vorsitzende.
Quelle:
* 13,9 % mehr beantragte Regelinsolvenzen im Juni 2023 als im Juni 2022 (https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/07/PD23_274_52411.html)
** Grafik des VID: Entwicklung der Unternehmensinsolvenzzahlen in der Coronakrise (IN-Verfahren), © Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID)/Juli 2023, Grafik kostenfrei nutzbar
Nicht alle beantragten Insolvenzverfahren werden auch eröffnet. In der Regel liegt die Eröffnungsquote bei ca. 60 Prozent. Voraussetzung einer Eröffnung ist ein Eröffnungsgrund sowie die voraussichtliche Deckung der Verfahrenskosten.
Der Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands ist der Berufsverband der in Deutschland tätigen Insolvenzverwalter und Sachwalter. Mit mehr als 470 Mitgliedern vertritt er die überwiegende Mehrheit dieser Berufsgruppe. Die Mitglieder verpflichten sich auf „Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenz- und Eigenverwaltung“ und zur Zertifizierung nach ISO:9001. Damit setzt der Verband Maßstäbe für eine unabhängige, transparente und qualitativ anspruchsvolle Tätigkeit in Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist eine mindestens dreijährige Tätigkeit als Unternehmensinsolvenzverwalter oder Sachwalter.
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