Assistierter Suizid: ALfA begrüßt Ablehnung aller Gesetzentwürfe durch die Abgeordneten
Der Versuch, im Schnellverfahren in Deutschland die radikalste Regelung zum assistierten Suizid weltweit zu schaffen, ist im Bundestag gescheitert. Die vorgelegten Gesetzentwürfe wiesen dermaßen viele Ungereimtheiten auf, dass es nur folgerichtig war, alle abzulehnen – getreu der Devise: Besser gar keine Regelung noch eine Weile ertragen, als eine schlechte Regelung langfristig zementieren. Für die breite gesellschaftliche Debatte und Einbeziehung der Experten durch das Parlament ist nun Zeit gewonnen – ebenso wie dafür, mit einem finanziell gut ausgestatteten Präventionsprogramm der Selbsttötung vorzubeugen und durch eine breit aufgestellte palliative Versorgung das Lebensende würdig zu gestalten. Dass die Abgeordneten sich dem Unterfangen verweigert haben, in aller Eile noch vor der Sommerpause eine Entscheidung über Leben und Tod treffen zu sollen, indem sie keinem der vorgeschlagenen Entwürfe eine Mehrheit zukommen ließen, ist sehr begrüßenswert.
Die ALfA fordert die Bundestagsabgeordneten nun auf, die Sommerpause zur Meinungsbildung und intensiven Befassung mit den vorliegenden Entwürfen zu nutzen, und dabei vor allem zu bedenken:
Der Staat hat die Verpflichtung, das Leben jedes Menschen zu schützen – ohne jede Kosten-Nutzen-Rechnung. Auch ein Mensch, der nicht mehr produktiv ist, sondern auf Grund seines Alters oder seiner Krankheit Kosten verursacht, muss Wertschätzung erfahren und darf nicht den Eindruck haben, nur noch eine unzumutbare Last zu sein. Nicht die Hilfestellung zum Suizid, sondern die Unterstützung bei der Entwicklung von Lebensperspektiven ist dringend geboten. Es ist Aufgabe des Staates, dafür zu sorgen, dass dies gewährleistet wird.
Eine gesetzliche Regelung des assistierten Suizids hingegen täuscht den Menschen vor, hierbei handele es sich um einen schnellen, schönen Tod, der langes Leiden vermindert. Dass in bis zu 18 % der Fälle der assistierte Suizid scheitert, dass dieses Verfahren daher in Ländern, in denen die aktive Sterbehilfe erlaubt ist, bisweilen ganz verboten ist oder dringend davon abgeraten wird, weil er unsicher ist und daher häufig zur aktiven Sterbehilfe führt – das alles gehört nun offengelegt. Es ist gut, dass der deutsche Bundestag dafür die Zeit gewonnen hat.
Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 10.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).
Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V.
Kitzenmarkt 20
86150 Augsburg
Telefon: +49 (821) 512031
Telefax: +49 (821) 156407
http://www.alfa-ev.de/
Bundesvorsitzende
Telefon: 0821 512031
E-Mail: cornelia.kaminski@alfa-ev.de