Familie & Kind

Deutschland braucht ein Suizidpräventionsgesetz

Vertreter der Ärzteschaft, Verbände, Lebensschutzorganisationen und Patientenschützer haben überwiegend mit Erleichterung darauf reagiert, dass keiner der beiden Gesetzesentwürfe, mit denen Abgeordnete des Deutschen Bundestags die Suizidhilfe neu zu regeln suchten, bei der Namentlichen Abstimmung am 6. Juli im Parlament eine Mehrheit fand.[1] Nötig geworden war dies nach Ansicht vieler, nachdem das Bundesverfassungsgericht am 26. Februar 2020 das vom Bundestag im Herbst 2015 mit großer Mehrheit verabschiedete Verbot der „geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ für verfassungswidrig und den entsprechenden § 217 Strafgesetzbuch für nichtig erklärt hatte. In ihrem bis heute umstrittenen und viel diskutierten Urteil[2] hatten die Richter des Zweiten Senats aus dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG ein „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“ abgeleitet und erklärt, dieses schließe nicht nur die Freiheit ein, sich selbst jederzeit das Leben zu nehmen, sondern auch die Freiheit, hierfür Hilfe bei Dritten zu suchen und, soweit angeboten, auch in Anspruch zu nehmen.

„Es ist richtig, dass der Bundestag heute noch keine Entscheidung über ein Suizidhilfegesetz getroffen hat. Das wäre im dichtgedrängten Sitzungsbetrieb der letzten Sitzungswoche der Sache nicht angemessen gewesen. Nun haben wir Zeit für die noch nicht ausreichend geführte gesamtgesellschaftliche Debatte. Und es gibt Zeit, bei diesem wichtigen Thema den ersten Schritt vor dem zweiten zu tun: Wir brauchen zunächst einmal ein umfassendes Gesetz zur Vorbeugung von Suiziden. Der Bundestag hat dafür mit dem heute angenommenen Entschließungsantrag die Weichen gestellt“, erklärte etwa Bundesärztekammerpräsident Klaus Reinhardt. Für die Erarbeitung eines Suizidpräventionsgesetzes habe „ein breites fachliches Bündnis unter Beteiligung der Bundesärztekammer mit fundierten fachlichen Empfehlungen bereits vor über einem Jahr die Voraussetzungen geschaffen“.[3]

Bereits im Juni 2022 hatten das Nationale Suizidpräventionsprogramm (NaSPro), die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), der Deutsche Hospiz- und Palliativverband (DHPV) und die Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention (DGS) „Eckpunkte für eine gesetzliche Verankerung der Suizidprävention“[4] an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags versandt. In einer gemeinsamen Pressemitteilung hatte das Bündnis, das dabei von mehr als 40 weiteren Institutionen unterstützt wird, erklärt: „Wir fordern eine umfassende gesetzliche Verankerung der Suizidprävention im Rahmen eines Suizidpräventionsgesetzes in Verbindung mit dem weiteren Ausbau der Hospizarbeit und Palliativversorgung.“[5]

Laut dem Statistischen Bundesamt nahmen sich im Jahr 2021 insgesamt 9.251 Menschen das Leben.[6] Das sind mehr als 25 pro Tag[7] und mehr als das Dreifache aller Verkehrstoten desselben Jahres.[8] Nach Angaben des NaSPro erfolgen 90 Prozent der vollendeten Suizide vor dem Hintergrund einer psychiatrischen Erkrankung. Studien über eine „Freiverantwortlichkeit“ der verbliebenen zehn Prozent der Suizide seien nicht bekannt. Auch „was genau ,Freiverantwortlichkeit‘ in der Entscheidung zum Suizid bedeutet und inwieweit Menschen sich bei derartig existentiellen Fragen frei, autonom und unabhängig entscheiden können“, sei bisher ungeklärt. Von den Personen, die einen Suizidversuch überlebt hätten, unternähmen „mindestens 70 Prozent keinen weiteren“.[9]

Obwohl der sogenannte „Bilanzsuizid“, von den Stoikern in die Philosophiegeschichte eingeführt, aus den Lehrbüchern der Psychiatrie längst verbannt wurde, hält sich der Glaube an dessen Existenz, hartnäckig.[10] Dabei könne Menschen sich laut dem Medizin-Professor und Pionier der Hospizbewegung, Johann Christoph Student, gar „nicht ,entschließen‘, sterben zu ,wollen‘.“[11] In der ethischen Literatur werde zwar auch heute noch vielfach davon ausgegangen, dass es Bilanzsuizide gebe. „Also Selbsttötungen, die auf einem reichlich überlegten Beschluss basieren. Die psychiatrische Forschung lehrt hingegen seit Mitte des vorherigen Jahrhunderts, dass diese Annahme zu hinterfragen ist. Denn unser menschlicher Überlebenstrieb hindert uns daran, uns selbst das Leben zu nehmen. Mögen die rationalen Gründe noch so triftig und einsehbar sein. Für den Suizid benötigen wir ein solch enormes Aggressionspotenzial, das gegen uns selbst gerichtet ist, dass es zu einem derartigen Aggressionsaufbau nur in extremen psychischen Krisen kommt. Es sind also weniger moralische oder religiöse Vorstellungen, die am Suizid hindern, als vielmehr die besondere Funktionsweise der menschlichen Seele.“[12]

Auch nach Ansicht des Psychiaters und Präsidenten der „Hippokratischen Gesellschaft Schweiz“, Raimund Klesse, ist der sogenannte Bilanzsuizid „ein theoretisches Konstrukt“.[13] Zwar gebe es „Menschen, die in innerer Einsamkeit und gedanklicher Einengung einen Suizidentscheid fällen und ihn auch ausführen.“ Sie gäben ihren Mitmenschen „ab einem bestimmten Zeitpunkt keine Chance mehr, ihnen aus der Krise zu helfen“. Doch seien diese Fälle sehr selten. „Fast immer haben wir die Möglichkeit, einem Menschen aus seiner Not herauszuhelfen, wenn wir sie rechtzeitig erkennen.“ Ein suizidaler Mensch brauche „sofort ein Echo und muss in seinen Sorgen entgegengenommen werden. Und zwar von Menschen, die sich ganz sicher sind, dass (Selbst-)Tötung niemals die Lösung menschlicher Probleme sein kann. Ein Mitschwingen in der Entmutigung verstärkt nur die Verzweiflung. Deswegen braucht es auch das Gespräch mit Fachpersonen, die die innere Not des Suizidalen erkennen. Der Leidende hat ein Recht auf mitmenschliche Anteilnahme und braucht Zuversicht des Helfers, dass sie gemeinsam einen Weg aus dem unerträglich empfundenen Zustand finden werden. Die Institutionen der Suizidprävention leisten hier hervorragende Arbeit.“[14]

Arbeit, die jedoch ohne die erforderlichen Ressourcen, von niemandem geleistet werden kann. Mitte Mai meldeten sich deshalb die DGP-Präsidentin, Claudia Bausewein, in einem gemeinsam mit den beiden evangelischen Theologen und Ethikern Reiner Anselm (München) und Peter Dabrock (Nürnberg-Erlangen) sowie dem Kölner Staatsrechtler Wolfram Höfling verfassten Gastbeitrag für die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ zu Wort. Darin warnte die Direktorin der Klinik und Poliklinik für Palliativmedizin am Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität München den Deutschen Bundestag eindringlich vor einer gesetzlichen Neuregelung der Suizidhilfe. Keiner der vorliegenden Gesetzentwürfe helfe „Menschen, die einen Suizid erwägen, in ihrer existenziell schwierigen Lage. Anstatt komplizierte Konstruktionen zu ersinnen, die die (juristisch sogenannte) Freiverantwortlichkeit bei einer Entscheidung für einen selbst gewählten Tod sicherstellen sollen, und in der Folge erhebliche finanzielle und personelle Ressourcen in flächendeckende Suizidassistenzberatung zu stecken, sollte dieses Geld primär in Suizidprävention sowie die Palliativ- und Hospizversorgung investiert werden.“[15]

Der Aufbau einer „Beratungsinfrastruktur“ und eines „Gutachterwesens, das über das Vorliegen der Freiverantwortlichkeit befinden“ solle, bänden „finanzielle Ressourcen, die in der Prävention und auch in der Arzt-Patienten-Beziehung, aus der heraus Suizidanliegen am besten verantwortungsvoll begegnet werden können, dringend gebraucht würden“.[16] Ob sich Bundestagsabgeordnete finden werden, die sich dieses Anliegen zu eigenen machen und ein Suizidpräventionsgesetz vorlegen werden, dass diesen Namen verdient, muss abgewartet werden. An Gelegenheit, Geschichte zu schreiben, mangelt es hier jedenfalls nicht.

[1] Vgl. https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung?id=866 und https://www.bundestag.de/…

[2] BVerfGE 153, S. 182ff.

[3] Vgl. https://www.bundesaerztekammer.de/…

[4] Vgl. https://www.koordinierung-hospiz-palliativ.de/…

[5] Vgl. https://www.dgpalliativmedizin.de/…

[6] Vgl. https://www.destatis.de/…

[7] Ebenda.

[8] Vgl. https://www.destatis.de/…

[9] Vgl. https://www.naspro.de/…

[10] Vgl. Stefan Rehder: Die Todesengel. Euthanasie auf dem Vormarsch. 2009, S. 42f.

[11] Vgl. Thomas Klie / Johann Christoph Student: Sterben in Würde. Auswege aus dem Dilemma Sterbehilfe. 2007, S. 114.

[12] Ebenda.

[13] Vgl. „Suizidalität ist ein emotionaler Zustand, der sich jederzeit ändern kann“ in: LebensForum Spezial 2021, S. 12-16. Hier S. 13

[14] Ebenda.

[15] Vgl. https://www.faz.net/…

[16] Ebenda.

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