Energie- / Umwelttechnik

Erfolg für den Arten- und Klimaschutz: EU- Parlament stimmt für Renaturierungsgesetz (EU Nature Restauration Law/NRL)!

Die Blockadepolitik der Europäischen Volkspartei (EVP) gegen das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur (EU Nature Restauration Law/NRL) ist knapp gescheitert. Unter ihrem Fraktionsvorsitzenden, dem deutschen Europaabgeordneten Manfred Weber (CSU), hatte die EVP massiven Widerstand gegen das NRL geleistet. Am 12. Juli lehnte das Parlament Webers Ablehnungsantrag mit 324 gegen 312 Stimmen bei zwölf Enthaltungen ab. Das Renaturierungsgesetz gilt als Kern des European Green Deal von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen.

„Das Scheitern von Manfred Webers EVP ist ein großartiger Erfolg und historischer Schritt für Natur und Umwelt in Europa. Es zeigt, dass man politisch und persönlich motivierte Partikularinteressen nicht gegen den Willen der Mehrheit des Parlaments und der Bevölkerung durchpeitschen kann. Jetzt besteht eine reelle Chance, dass degradierte oder zerstörte Lebensräume in der EU wiederhergestellt werden müssen“, erklärt der Biologe Ulrich Karlowski von der Deutschen Stiftung Meeresschutz, die die europäische Restore-Nature-Kampagne unterstützt.

Ein Renaturierungsgesetz ist unabdingbar für den Erhalt der Artenvielfalt und natürlicher Lebensräume in Europa
Das NRL öffnet die Tür, dass Europa das vergangenen Dezember in Montreal auf der UN-Biodiversitätskonferenz (Convention on Biological Diversity/CBD) vereinbarte 30×30-Ziel zum Erhalt der natürlichen Artenvielfalt doch noch erreichen kann. Auf der UN-Konferenz vereinbarten die Vertragsstaaten, mindestens 30 Prozent der weltweiten Land- und Meeresflächen bis 2030 unter Schutz zu stellen.

Das NRL sieht vor, dass die EU-Mitgliedsstaaten unverzüglich und verpflichtend Maßnahmen zur Wiederherstellung von Land-, Küsten-, Süßwasser- und Meeresökosystemen, die sich in einem schlechten Zustand befinden, ergreifen. Und zwar bis 2030 auf mindestens 20 Prozent, bis 2040 auf 60 Prozent und bis 2050 auf 90 Prozent der betroffenen Flächen. Auf Flächen, wo diese Ökosysteme bereits verschwunden sind, müssen Wiederherstellungsmaßnahmen ergriffen werden.

Breite Unterstützung aus der Bevölkerung und der Wissenschaft für das EU-Renaturierungsgesetz
Zuletzt hatten mehr als 1.116.000 Bürgerinnen und Bürger, 210 Umweltorganisationen aus der EU, 6.000 Wissenschaftler, die Weltnaturschutzorganisation IUCN, Klimaaktivistin Greta Thunberg und viele andere mehr sich für das NRL eingesetzt und um Zustimmung im EU-Parlament geworben. Mit Erfolg, wie sich zeigte.

Änderungsanträge schwächen das EU-Renaturierungsgesetz
Es bleiben jedoch Wermutstropfen. Über zahlreiche Änderungsanträge, denen das Parlament teilweise zustimmte, gelang es den konservativen Kräften, den Text des NRL zum Teil deutlich abzuschwächen.

In den jetzt folgenden Trilog-Verhandlungen unter Leitung der spanischen EU-Ratspräsidentschaft zwischen Parlament, Kommission und Ministerrat wird sich entscheiden, ob Europa ein starkes oder ein schwaches Gesetz zur Wiederherstellung der Natur bekommt.

Über Deutsche Stiftung Meeresschutz (DSM)

Die Bürgerstiftung Deutsche Stiftung Meeresschutz (DSM) existiert seit 2007. Ziel unserer Arbeit ist es, der Ausbeutung der Weltmeere und der Vernichtung ihrer Bewohner etwas entgegenzusetzen.

In Kooperation mit engagierten Forschern und Organisationen rund um den Globus fördern und verwirklichen wir Projekte und Aktionen zum Erhalt des Lebens in den Meeren.

Ermöglicht wird dies ausschließlich durch Spenden und Zuweisungen von Geldauflagen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutsche Stiftung Meeresschutz (DSM)
Brandgasse 4
41460 Neuss
Telefon: +49 (2131) 525130
Telefax: +49 (2131) 5251340
https://www.stiftung-meeresschutz.org/

Ansprechpartner:
Ulrich Karlowski
Vorstand
Telefon: +49 (89) 716681-88
E-Mail: info@stiftung-meeresschutz.org
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel