EU-Taxonomie: spät, unvollständig und doch ein wichtiger Schritt
Vor allem Unternehmen der Erneuerbaren Energien erfüllen seit Jahren die jetzt gerade präzisierten Anforderungen. „In Bauanträgen wie in Betriebsgenehmigungen finden sich in aller Regel bereits die jetzt neu eingeführten weiteren Umweltziele wieder“, sagt Voigt. „Auch die geforderte Transparenz wird bereits seit Jahren geschaffen.“
Gerade für institutionelle Investoren ist es entscheidend zu wissen, dass ihre Anlagen auch in den kommenden Jahren den Anforderungen der EU-Taxonomie genügen. „Im Bereich der Erneuerbaren Energien, also bei Wind-, Wasser- und Solaranlagen oder auch bei Speicherlösungen, sprechen wir von Investitionszeiträumen zwischen 15 und 30 Jahren“, so Voigt. „Da ist es unverzichtbar, dass die Anlagen entsprechend optimal aufgestellt werden.“
Die jahrelange Erfahrung ist dabei ein großer Vorteil. „Die Branche hat ihre Hausaufgaben gemacht“, sagt Voigt. „Auch wenn immer noch neue Technologien hinzukommen, die die Abläufe verbessern und weiter auf die Klimaziele einzahlen, ist doch bereits ein sehr hohes Niveau erreicht.“ Bei neu aufgenommenen wirtschaftlichen Aktivitäten wie etwa der Luftfahrt ist das wesentlich schwieriger. „Hier gelten Übergangslösungen, die zwar eine Investition in die Branche ermöglichen, wenn die Unternehmen bestimmte, eher geringe Anforderungen erfüllen“, sagt Voigt. „Letztlich aber ist klar, dass hier die Investitionsdauer sehr eng begrenzt ist.“ Die technologische Entwicklung soll diese Investitionen unnötig machen.
„Wenn aber eine Anlageidee nur für eine Übergangszeit als nachhaltig gelten soll, nehmen viele Investoren sie gar nicht erst auf“, sagt Voigt. „Viele Anleger würden sonst zu Recht fragen, ob es sich nicht nur um eine verschleierte Möglichkeit des Greenwashing handelt.“ Hier tragen die neuen Vorschriften mehr zur Verunsicherung als zur Lenkung bei. Die Produktion von Strom aus Erneuerbaren Energien ist bereits als ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivität klassifiziert. „Insofern liefert die Branche bereits von Anbeginn einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, wie von der Kommission gefordert“, so Voigt.
Dabei werden neben den zwei bereits vor Jahren von der EU geforderten Umweltziele, nämlich Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, auch die vier weiteren Ziele schon aktiv berücksichtigt. Die nachhaltige Nutzung und der Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, die Vermeidung und Kontrolle der Umweltverschmutzung sowie Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme sind längst Bestandteil der Genehmigungen bei allen Projekten.
Die aream Group, 2005 gegründet, ist ein Investment- und Asset-Manager für institutionelle Investoren und Industriekunden mit Fokus auf nachhaltige Infrastruktur im Sektor Erneuerbare Energien. Mit den drei Bereichen Fund- und Asset-Management, Projektentwicklung und Operation Management deckt aream die gesamte Wertschöpfungskette für Erneuerbare-Energien-Investments ab. Mit mehr als 2,4 Milliarden Euro Transaktionsvolumen gehört aream zu den führenden Asset-Managern in diesem Markt, mit dem eigenen Anlagenbestand wird grüner Strom für rund 40 Millionen Euro pro Jahr umgesetzt. Seit 2008 produziert aream mehr als eine Milliarde kWh grünen Strom. Im Rahmen der Wachstumsstrategie sollen in den nächsten Jahren 2,5 GW an Solar- und Windparks realisiert oder erworben werden. Allein durch die eigene Projektentwicklung verfügt aream derzeit über eine Pipeline von über 1.000 MWp mit einem Potenzial von weiteren 1.400 MWp. Weitere Informationen: www.aream.de.
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