Energie- / Umwelttechnik

EU-Verordnungsentwurf für kritische und strategische Rohstoffe muss nachgebessert werden

Im Verordnungsentwurf der EU-Kommission für kritische und strategische Rohstoffe sieht der bvse einige kritische Punkte. Diese müssen dringend nachgebessert werden, schreibt der Verband in seiner Stellungnahme an das Umweltreferat der Ständigen Vertretung Deutschlands in Brüssel.

Mit Anreizen Rückgewinnung kritischer Rohstoffe fördern

Obwohl die technischen Voraussetzungen für die Rückgewinnung kritischer Rohstoffe aus Produkten heute schon weit entwickelt sind, kann von einer kostendeckenden Extraktion meist noch keine Rede sein.

„Zumindest vorübergehend sollten deshalb Anreize gesetzt werden, die Investitionssicherheit geben und den Ausbau entsprechender Kapazitäten voranbringen“, erklärt der bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock.

So könnten verbindliche Ziele für den Recyclinganteil von Produkten, die kritische Rohstoffe enthalten, entsprechende Impulse setzen oder eine ökologische Gestaltung der EPR-Gebühren dafür sorgen, dass Produkte bereits in der Designphase so konzipiert werden, dass eine einfache Rohstoffentnahme nach Ende der Lebensdauer möglich wird. Vorstellen könnte sich der Verbandschef auch Steuervergünstigungen für Produkte mit hohem Recyclinganteil.

Bei der Aufnahme neuer kritischer Rohstoffe reine Lobbyinteressen ausschließen!

Dringenden Verbesserungsbedarf im Entwurf sieht der bvse auch in punkto Transparenz. „Die Aufnahme eines Rohstoffes in die Liste strategischer oder kritischer Rohstoffe darf ausschließlich auf der Grundlage fundierter wissenschaftlich basierter Begründungen erfolgen. Einseitigen Lobbyinteressen, die versuchen ausgewählte Rohstoffe auf diese Liste zu setzen, um mit Exportbeschränkungen den freien Handel einzuschränken und den Markt zu ihren Gunsten zu beeinflussen, muss von vorneherein Einhalt geboten werden“, macht Rehbock deutlich. „Ein aktuelles Negativbeispiel hierfür ist die erfolgte Einstufung von Kupfer und Nickel als kritische Rohstoffe, obwohl diese Materialien weder den Schwellenwert für das Versorgungsrisiko noch für die wirtschaftliche Bedeutung erreichen. Auch die aktuellen Überlegungen, Stahlschrott als kritischen/strategischen Rohstoff einzustufen, sind aus wissenschaftlicher Sicht nicht gerechtfertigt“, betont Rehbock.

Tempo für Genehmigungsverfahren muss weiter erhöht werden

„Die Beschleunigung  der Genehmigungsverfahren ist von entscheidender Bedeutung für die Schließung der Kreisläufe der als kritisch oder strategisch eingestuften Rohstoffe. Die EU-Kommission verfolgt mit der Verkürzung der Genehmigungsfristen bereits einen guten Ansatz. Allerdings sind hierfür neun Monate immer noch zu lang und angesichts der in manchen Mitgliedstaaten bereits umgesetzten kürzeren Fristen sogar kontraproduktiv. Wir schlagen vor, dass sich die Kommission hier an den Fristen dieser Mitgliedstaaten orientiert“, erklärt der bvse-Hauptgeschäftsführer.

Herstellerverpflichtung zur Produktinformation auf alle Bauteile mit kritischen Rohstoffen ausweiten

Um die Rückgewinnung von Dauermagneten aus Produkten nach deren Lebensende zu erleichtern, sieht der Entwurf außerdem vor, Hersteller dazu zu verpflichten, Angaben über Gewicht, Lage und chemische Zusammensetzungen aller einzelnen im Produkt enthaltenen Dauermagnete zur Verfügung zu stellen.

„Diese Informationen erleichtern die spätere Extraktion und sollten daher nicht nur auf Dauermagnete beschränkt, sondern auf alle Bauteile, die kritische Rohstoffe enthalten, ausgedehnt werden“, fordert bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.
Fränkische Straße 2
53229 Bonn
Telefon: +49 (228) 98849-0
Telefax: +49 (228) 98849-99
http://www.bvse.de/

Ansprechpartner:
Michaela Ziss
Pressereferentin
Telefon: +49 (228) 98849-17
Fax: +49 (228) 98849-99
E-Mail: ziss@bvse.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel