Fußverkehrs-Check NRW: Das sind die Termine 2023
Die Termine sind individuell, aber der Ablauf der Fußverkehrs-Checks NRW ist einheitlich. Er startet immer mit einem Auftaktworkshop. Zu ihm sind Bürgerinnen und Bürger eingeladen, um gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus Verwaltung, Politik und Verbänden die Belange der Fußgängerinnen und Fußgänger zu diskutieren: Welche Probleme gibt es, wo kann man gut und sicher zu Fuß gehen, wo fehlt Platz und warum, wo könnte ein Zebrastreifen beim Queren einer Straße helfen, wo eine Ampel?
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer diskutieren die thematischen und räumlichen Schwerpunkte des Fußverkehrs-Checks gemeinsam und bereiten zwei Begehungen vor, um sich die besprochenen Situationen live vor Ort anzuschauen und zu analysieren. Diese Begehungen sind der Kern des Projekts. In einem Abschlussworkshop werden die Begehungen nachbereitet. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer besprechen Lösungsansätze und mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Fußverkehrssituation.
Diese Veranstaltung wird, wie der gesamte Fußverkehrs-Check, von Planungsbüros begleitet und moderiert.
Folgende Termine wurden und werden durchgeführt:
Rheinland:
• Stadt Bergisch Gladbach
Auftaktworkshop: 14. Juni 2023
1. Begehung: 05. September 2023
2. Begehung: 06. September 2023
Abschlussworkshop: n.n.
• Stadt Bonn
Auftaktworkshop: 28. August 2023
1. Begehung: 18. September 2023
2. Begehung: 19. September 2023
Abschlussworkshop: 06. November 2023
• Stadt Köln
Auftaktworkshops: 17. August 2023 (Kalk), 13. September 2023 (Nippes)
1. Begehung: 22. August 2023 (Kalk), 20. September 2023 (Nippes)
2. Begehung: 30. August 2023 (Kalk), 25. September 2023 (Nippes)
Abschlussworkshop: 28. November (Kalk), n.n. (Nippes)
• Gemeinde Swisttal
Auftaktworkshop: 06. September 2023
1. Begehung: 21. September 2023
2. Begehung: 26. September 2023
Abschlussworkshop: n.n.
Rhein-Ruhr:
• Stadt Castrop-Rauxel
Auftaktworkshop: 09. August 2023
1. Begehung: 12. September 2023
2. Begehung: 26. September 2023
Abschlussworkshop: voraussichtlich Oktober 2023
• Stadt Herne
Auftaktworkshop: 07. Juni 2023
1. Begehung: 09. August 2023
2. Begehung: 10. August 2023
Abschlussworkshop: 16. Oktober 2023
• Stadt Recklinghausen
Auftaktworkshop: 15. Juni 2023
1. Begehung: 20. September 2023 (vormittags)
2. Begehung: 20. September 2023 (nachmittags)
Abschlussworkshop: n.n.
• Stadt Wülfrath
Auftaktworkshop: 23. August 2023
1. Begehung: 12. September 2023
2. Begehung: 21. September 2023
Abschlussworkshop: 19. Oktober 2023
Westfalen-Lippe:
• Gemeinde Dörentrup
Auftaktworkshop: 19. Juni 2023
1. Begehung: 26. September 2023
2. Begehung: 27. September 2023
Abschlussworkshop: 07. November 2023
• Stadt Herford
Auftaktworkshop: 15. August 2023
1. Begehung: n.n.
2. Begehung: n.n.
Abschlussworkshop: n.n.
• Stadt Lünen
Auftaktworkshop: 12. Juni 2023
1. Begehung: 24. August 2023
2. Begehung: 13. September 2023
Abschlussworkshop: n.n.
• Stadt Neuenrade
Auftaktworkshop: 12. Juni 2023
1. Begehung: 24. August 2023
2. Begehung: 13. September 2023
Abschlussworkshop: n.n.
Die Fußverkehrs-Checks NRW 2023 werden vom Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert. In der Umsetzung des Fußverkehrs-Checks werden die Kommunen von den Fachbüros VIA eG aus Köln sowie der Planersocietät aus Dortmund unterstützt.
„Gehen hält fit und ist gut fürs Klima“, sagte Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, bei der Verkündung der Gewinnerkommunen 2023 im Verkehrsministerium. „Um sicher und bequem zur Arbeit, in die Schule oder zum Einkaufen zu gehen, brauchen wir fußgängerfreundlich gestaltete Wege und Plätze. Mit den Fußverkehrs-Checks unterstützen wir Städte, Kreise und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen dabei, Fußwege attraktiver und sicherer zu machen. Ich freue mich, dass jetzt zwölf weitere Kommunen – von der rheinischen Stadt Bonn bis zur Gemeinde Dörentrup im Kreis Lippe – unser Angebot annehmen. Gemeinsam sorgen wir für eine höhere Lebensqualität in der Stadt und auf dem Land.“
Landesbericht zeigt Verbesserungsmöglichkeiten
Barrierefreiheit, Aufenthaltsqualität und sichere Querungen – in vielen Mitgliedskommunen des Zukunftsnetz Mobilität NRW ähneln sich die Schwerpunkte des Fußverkehrs-Checks. Auch im vergangenen Jahr gab es thematische
Überschneidungen. Aus ihnen lassen sich grundlegende Erkenntnisse und Empfehlungen ableiten, die nun der abschließende Landesbericht 2022 zusammenfasst. Er thematisiert unter anderem:
• die erleichterte Festsetzung von Tempo 30 – auch auf Hauptverkehrsstraßen
• das Unterbinden von unerlaubtem Parken auf Gehwegen
• eine Flexibilisierung des Rahmens für die Anlage von Fußgängerüberwegen (FGÜ); Aktualisierung und Bekanntmachung der „Empfehlungen zum Einsatz und der Gestaltung von Fußgängerüberwegen“ von 2002
• eine stärkere Öffentlichkeitsarbeit des Landes mit einer positiven Erzählung des Fußverkehrs
Eine weitere zentrale Erkenntnis: Die finanzielle Förderung von Nahmobilitätsmaßnahmen durch das Land Nordrhein-Westfalen ist eine wichtige Voraussetzung für eine Optimierung der Bedingungen für den Fußverkehr.
Regelmäßige Updates zum aktuellen Fußverkehrs-Check NRW finden Sie hier.
Hintergrund Zukunftsnetz Mobilität NRW
Das Zukunftsnetz Mobilität NRW ist ein Unterstützungsnetzwerk für Kreise, Städte und Gemeinden. Drei regionale Koordinierungsstellen betreuen diese Kommunen vom Change-Management in der Verwaltung bis zur Förderung von konkreten Konzepten. Das Ziel: attraktive Mobilitätsangebote für lebendige, sichere und gesunde Kommunen und eine verlässliche Anbindung der ländlichen Räume an die Städte zu schaffen. Um den Netzwerkgedanken optimal nutzen zu können, sind die Koordinierungsstellen bei den Verkehrsverbünden und Zweckverbänden des Landes wie folgt angesiedelt:
• Koordinierungsstelle Westfalen-Lippe (Nahverkehr Westfalen-Lippe)
• Koordinierungsstelle Rhein-Ruhr (Verkehrsverbund Rhein-Ruhr)
• Koordinierungsstelle Rheinland (Verkehrsverbund Rhein-Sieg)
Die Geschäftsstelle für übergeordnete Aufgaben ist ebenfalls angesiedelt beim Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) in Köln. Das Netzwerk wird gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen und die Unfallkasse NRW.
Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH
Deutzer Allee 4
50679 Köln
Telefon: +49 (221) 20808-0
Telefax: +49 (221) 20808-40
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