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Gemeinsame Konferenz berät zum Fortgang des Synodalen Weges

Die Gemeinsame Konferenz der Deutschen Bischofskonferenz und des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) hat über die Umsetzung der Beschlüsse des Synodalen Weges beraten. Sie unterstützt den Vorschlag des Präsidiums des Synodalen Weges, sechs Arbeitsgruppen zu bilden, die in überschaubarer Zeit unter Einbezug der bestehenden Strukturen Vorschläge für die Aufgaben erarbeiten, die in den Beschlüssen der Deutschen Bischofskonferenz und dem ZdK gemeinsam zugewiesen sind.

Es wird (1.) eine Musterordnung für die Beteiligung des Kirchenvolkes an der Bestellung von Bischöfen erstellt (Handlungstext „Einbeziehung der Gläubigen in die Bestellung des Diözesanbischofs“, Der Synodale Weg Nr. 7). Es wird (2.) eine Sammlung von best-practice-Beispielen für einen menschlich überzeugenden Umgang mit suspendierten und dispensierten Priestern seitens der Diözesen dokumentiert und an verbindlichen, rechtssicheren Regelungen für die Übernahme dispensierter Priester in den pastoralen Dienst gearbeitet (s. Handlungstext „Der Zölibat der Priester – Bestärkung und Öffnung“, Der Synodale Weg Nr. 11). Es wird (3.) eine Handreichung für Segnungen von Paaren, die sich lieben erstellt (s. Handlungstext „Segensfeiern für Paare, die sich lieben“, Der Synodale Weg Nr. 13). Es wird (4.) weiter zum Thema „Umgang mit geschlechtlicher Vielfalt“ gearbeitet (s. Handlungstext „Umgang mit geschlechtlicher Vielfalt“, Der Synodale Weg Nr. 15). Es wird (5.) das Thema „Sakramentales Amt von Menschen jeden Geschlechts“ weiterverfolgt (s. Handlungstext „Frauen in sakramentalen Ämtern – Perspektiven für das weltkirchliche Gespräch“, Der Synodale Weg Nr. 16). Nicht zuletzt wird (6.) eine Arbeitsgruppe zusammengestellt, die einen Vorschlag zur Satzung des Synodalen Ausschusses unterbreitet, der auf der ersten Sitzung am 10./11. November weiter beraten wird und zu einem Beschluss führen soll (s. Handlungstext „Synodalität nachhaltig stärken. Ein Synodaler Rat für die katholische Kirche in Deutschland“, Der Synodale Weg Nr. 10).

Zusammen mit der Klärung der inhaltlichen Fragen wurden auch die finanziellen Fragen angesprochen. Am 20. Juni 2023 hatte es in der Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) keine Einstimmigkeit für die Freigabe der finanziellen und personellen Ressourcen zur Weiterarbeit des Synodalen Weges gegeben. Im Nachgang zur Entscheidung haben jedoch 23 (Erz-)Bistümer erklärt, für die Finanzierung der Fortsetzung des Synodalen Weges Sorge zu tragen.

Irme Stetter-Karp, Präsidentin des ZdK und des Synodalen Weges, bekräftigte ihre Überzeugung, dass ohne eine angemessene finanzielle und personelle Ausstattung des Synodalen Ausschusses keine substanzielle Arbeit zur Umsetzung der Beschlüsse des Synodalen Weges möglich sei. Bischof Georg Bätzing, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz und des Synodalen Weges, sagte zu, mit Nachdruck die Suche nach einem verlässlichen Finanzierungsmodell voranzutreiben.

Diese Pressemitteilung wird von den Pressestellen der Deutschen Bischofskonferenz und des Zentralkomitees der deutschen Katholiken zeitgleich verschickt. Wir bitten Doppelsendungen zu entschuldigen.

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Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) ist der Zusammenschluss von Vertretern der Diözesanräte und der katholischen Verbände sowie von Institutionen des Laienapostolates und weiteren Persönlichkeiten aus Kirche und Gesellschaft. Die Mitglieder fassen ihre Entschlüsse in eigener Verantwortung und sind dabei von Beschlüssen anderer Gremien unabhängig.

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